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BaFin warnt vor ZinsVergleich-24 und FestgeldVergleich-49 – Mehrere Websites unter Verdacht illegaler Finanzdienstleistungen

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Angeboten der Betreiber von ZinsVergleich-24 und FestgeldVergleich-49. Nach aktuellen Erkenntnissen besteht der Verdacht, dass über mehrere Websites unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten werden – ohne die dafür notwendige Erlaubnis der BaFin.

Betroffene Websites im Überblick:

  • festgeldanlagen-vergleich.de

  • geldanlagen-49.de

  • zinskonto-vergleich.de

  • zinsvergleich-49.de

  • zinsvergleich49.de

Verdacht auf rechtswidrige Angebote

Die genannten Plattformen vermitteln scheinbar Festgeld- und Zinsanlagen und treten mit professionellem Auftritt auf. Doch nach Kenntnis der BaFin fehlt den Betreibern jede aufsichtsrechtliche Zulassung. Es besteht somit der Verdacht, dass sie unerlaubt im deutschen Finanzmarkt tätig sind, was ein erhebliches Risiko für Anlegerinnen und Anleger bedeutet.

Gesetzliche Grundlage

In Deutschland dürfen Finanz- und Wertpapierdienstleistungen nur mit Erlaubnis der BaFin erbracht werden. Diese Vorschrift dient dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher und basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG).

Die BaFin rät dringend:

  • Tätigen Sie keine Investitionen über die genannten Websites

  • Geben Sie keine persönlichen oder finanziellen Daten preis

  • Prüfen Sie Anbieter immer über die offizielle Unternehmensdatenbank der BaFin unter www.bafin.de

Lassen Sie sich nicht von seriös wirkenden Vergleichsportalen täuschen – auch scheinbar neutrale Plattformen können betrügerischen Zwecken dienen. Vertrauen Sie nur auf zugelassene Anbieter.

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