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BaFin warnt vor zinsvergleich-24.de und festgeldvergleich-49.de – Verdacht auf unerlaubte Finanzdienstleistungen und Identitätsmissbrauch
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BaFin warnt vor zinsvergleich-24.de und festgeldvergleich-49.de – Verdacht auf unerlaubte Finanzdienstleistungen und Identitätsmissbrauch

Lindsay_Jayne (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine öffentliche Warnung vor den Internetseiten zinsvergleich-24.de und festgeldvergleich-49.de ausgesprochen. Nach derzeitigen Erkenntnissen besteht der Verdacht, dass auf diesen Plattformen unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten werden – ohne die dafür notwendige Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG). Eine offizielle Registrierung oder Erlaubniserteilung durch die BaFin liegt für die Betreiber dieser Seiten nicht vor.

Besonders problematisch ist in diesem Fall der mutmaßliche Identitätsmissbrauch. Die bislang unbekannten Betreiber der genannten Seiten treten in E-Mails an Verbraucherinnen und Verbraucher gezielt mit Absenderadressen wie

info@officeallianz.de,

info@backofficeallianz.de, und

info@allianzbackoffice.de
an die Öffentlichkeit heran und geben sich dabei fälschlicherweise als Vertreter der Allianz SE aus.

Inhaltlich erwecken diese Nachrichten den Eindruck, dass es sich um ein offizielles Angebot des renommierten Versicherungskonzerns handelt – insbesondere im Zusammenhang mit angeblich attraktiven Festgeld- oder Anlageprodukten. Dabei wird offenbar gezielt auf das Vertrauen gesetzt, das viele Verbraucherinnen und Verbraucher der Marke Allianz entgegenbringen.

Die Allianz SE hat sich unmissverständlich von diesen Aktivitäten distanziert. Weder steht sie in geschäftlicher noch organisatorischer Verbindung zu den genannten Webseiten, noch ist sie in die dort angebotenen Dienstleistungen in irgendeiner Weise involviert. Der Missbrauch des Firmennamens, der Domainbestandteile und der E-Mail-Absender ist nach Einschätzung der Aufsicht als Täuschungsversuch und Identitätsmissbrauch einzustufen.

Die BaFin informiert in ihrer Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG). Diese Vorschrift erlaubt es der Finanzaufsicht, Warnungen auszusprechen, wenn der Verdacht besteht, dass ein Anbieter ohne erforderliche Erlaubnis Bank- oder Finanzgeschäfte betreibt. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher rechtzeitig vor möglichen finanziellen Schäden zu bewahren.

Was bedeutet das für Anlegerinnen und Anleger?
Wer auf Angebote der genannten Webseiten reagiert oder reagiert hat, sollte keine Zahlungen leisten, keine Verträge abschließen und sich im Zweifelsfall an die BaFin oder eine verbraucherschutznahe Beratungsstelle wenden. Auch strafrechtliche Schritte wegen Betrugs oder Identitätsmissbrauchs sind in solchen Fällen nicht ausgeschlossen. Bereits getätigte Überweisungen sollten – sofern möglich – umgehend bei der Hausbank zur Rückholung (Rückruf/Recall) gemeldet werden.

Fazit:
Die Websites zinsvergleich-24.de und festgeldvergleich-49.de sind derzeit nach Einschätzung der BaFin als nicht seriös und potenziell betrügerisch einzustufen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten in jedem Fall kritisch bleiben, wenn Geldanlagen oder Festgeldvergleiche mit auffällig hohen Zinssätzen, verbunden mit bekannten Markennamen, per E-Mail oder über nicht vertrauenswürdige Webseiten angeboten werden.

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