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BaFin warnt vor Website handelsfusion.com – Verdacht auf unerlaubte Finanzgeschäfte und Identitätsmissbrauch

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt eindringlich vor Angeboten auf der Website handelsfusion.com. Nach Erkenntnissen der Aufsicht werden dort ohne erforderliche Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten. Damit verstößt das Angebot möglicherweise gegen geltendes deutsches Aufsichtsrecht.

Auf der Website treten verschiedene Gesellschaften als angebliche Betreiber auf – darunter Handels Fusion UK Limited, Handels Fusion Ltd. und Handels Fusion Management Ltd. Zudem wird behauptet, dass das Unternehmen bei den Finanzaufsichtsbehörden des Vereinigten Königreichs (FCA) sowie Zyperns (CySEC) registriert sei. Eine Überprüfung dieser Angaben durch die BaFin ergab jedoch, dass keine gültigen Lizenzen oder Zulassungen bei den genannten Behörden vorliegen.

Besonders kritisch: Auf handelsfusion.com wird Bezug genommen auf eine angeblich bestehende Lizenz der CySEC, die zugunsten der Fusion Markets EU Ltd. erteilt worden sei. Die BaFin stellt jedoch klar, dass keine Verbindung zwischen der seriösen Fusion Markets EU Ltd. und der Plattform handelsfusion.com besteht. Es liegt der Verdacht nahe, dass der Name der Fusion Markets EU Ltd. missbräuchlich verwendet wird, um bei Anlegern einen Eindruck von Seriosität zu erwecken.

Dabei handelt es sich mutmaßlich um einen Fall von Identitätsmissbrauch.

Keine BaFin-Erlaubnis – daher Verdacht auf illegales Geschäftsmodell

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen – einschließlich solcher mit Kryptowerten – anbieten möchte, benötigt dazu eine ausdrückliche Genehmigung der BaFin. Diese Zulassungspflicht gilt auch für Anbieter mit Sitz im Ausland, sobald sie sich an deutsche Kundinnen und Kunden richten.

Die Plattform handelsfusion.com verfügt nicht über eine solche Genehmigung. Damit besteht der Verdacht, dass dort unerlaubt Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen erbracht werden. Eine Prüfung über die BaFin-Unternehmensdatenbank ergibt keinerlei Eintrag zu den angeblich beteiligten Firmen.

Warnung an Verbraucher: Hohe Vorsicht bei Online-Angeboten

Die BaFin rät dringend zur Vorsicht bei Geldanlagen über nicht regulierte Online-Plattformen. Auch das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter warnen regelmäßig vor betrügerischen Finanzportalen, die mit gefälschten Lizenzen, hohen Renditen und aggressiven Vertriebsmethoden arbeiten. Viele Betroffene erkennen den Betrug erst, wenn Auszahlungen ausbleiben oder der Anbieter plötzlich nicht mehr erreichbar ist.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten grundsätzlich:

keine Zahlungen an unbekannte Anbieter leisten,

stets die Zulassung über die BaFin-Datenbank prüfen,

und sich im Zweifel fachkundig beraten lassen.

Die BaFin verweist in diesem Zusammenhang auf ihren Verbraucherschutz-Podcast „Vorsicht, Betrug“, in dem typische Maschen betrügerischer Finanzplattformen beleuchtet werden – und wie man sich davor schützt.
Rechtsgrundlage der Warnung

Die Information der BaFin erfolgt auf Grundlage von

§ 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG) sowie

§ 10 Absatz 7 des Kryptowerteaufsichtsgesetzes (KryptoWAG).

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