Aktenzeichen: 3613 IN 2173/25
Am 01. April 2025 um 13:45 Uhr hat das Amtsgericht Charlottenburg im Verfahren über den Eigenantrag der concept4jobs GmbH, mit Sitz in der Adalbertstraße 37/38, 10179 Berlin, einen umfassenden Sicherungsbeschluss erlassen. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Vermögen des Unternehmens bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor nachteiligen Veränderungen zu bewahren. Die Gesellschaft ist im Handelsregister unter HRB 213092 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Alexander Reiß vertreten.
Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Seine Kanzlei ist in der Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin ansässig. Ihm obliegt es, in den kommenden Wochen nicht nur die finanzielle Lage der Schuldnerin zu prüfen, sondern auch aktiv dafür zu sorgen, dass keine weiteren Nachteile für das Unternehmen oder seine Gläubiger entstehen.
Sicherung des Vermögens und weitreichende Befugnisse
Mit sofortiger Wirkung sind sämtliche Verfügungen der concept4jobs GmbH über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig. Dies umfasst auch die Einziehung von Außenständen. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – einschließlich Arrest und einstweiliger Verfügungen – wurden untersagt, soweit sie sich nicht auf unbewegliches Vermögen beziehen. Bereits eingeleitete Maßnahmen wurden bis auf Weiteres eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Darüber hinaus wurde Dr. Hackländer ermächtigt:
- Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen,
- eingehende Gelder entgegenzunehmen,
- Sonderkonten im Namen der Schuldnerin oder in eigener Funktion als Verwalter zu eröffnen und zu verwalten,
- Einsicht in die Geschäftsräume, Unterlagen und betrieblichen Einrichtungen zu nehmen und Nachforschungen anzustellen.
Die concept4jobs GmbH ist verpflichtet, dem Verwalter uneingeschränkten Zugang zu allen relevanten Informationen zu gewähren, Bücher und Geschäftspapiere auf Verlangen herauszugeben sowie alle zur Aufklärung der wirtschaftlichen Lage notwendigen Auskünfte zu erteilen.
Zahlungsverbot für Drittschuldner
Gläubiger der Schuldnerin – sogenannte Drittschuldner – wurden ausdrücklich verpflichtet, künftige Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Zahlungen direkt an die concept4jobs GmbH sind untersagt und könnten andernfalls keine schuldbefreiende Wirkung entfalten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Ziel: Prüfung der Verfahrenskostenfähigkeit
Ein zentrales Element des Mandats ist die Prüfung der Verfahrenskostenfähigkeit. Das bedeutet: Der vorläufige Insolvenzverwalter muss feststellen, ob das vorhandene Vermögen ausreicht, um die Kosten eines möglichen Insolvenzverfahrens überhaupt zu decken. Erst wenn dies gegeben ist, wird das Verfahren möglicherweise offiziell eröffnet.
Rechtsmittel möglich – Zweiwochenfrist beachten
Gegen den Beschluss kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden – entweder durch die Schuldnerin selbst oder auch durch Gläubiger, sofern sie die internationale Zuständigkeit im Sinne der EU-Verordnung 2015/848 in Frage stellen (§ 102c EGInsO). Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, einzureichen.
Die Frist beginnt mit dem frühesten der folgenden Ereignisse: Verkündung, förmliche Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Auch eine elektronische Einreichung ist möglich – unter Beachtung der formalen Anforderungen der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV).
Ein Unternehmen im Stillstand – mit Aussicht auf Klärung
Die concept4jobs GmbH, ein Akteur im Bereich der Arbeitsvermittlung und Personalservices, befindet sich nun in einer kritischen Phase. Der aktuelle Beschluss signalisiert nicht das Ende des Unternehmens, sondern vielmehr den Versuch, einen strukturierten Übergang zu ermöglichen – sei es in Richtung Sanierung oder einer geordneten Abwicklung. Die kommenden Wochen werden zeigen, welches Potenzial für einen Neuanfang noch besteht.
Amtsgericht Charlottenburg, 01. April 2025