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Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet: Seniorenheim Jenny Marx GmbH steht unter Aufsicht

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 7 IN 49/25

Ein weiterer bedeutender Schritt im Rahmen eines wirtschaftlichen Umbruchs wurde am Morgen des 2. April 2025 in der Hansestadt Stendal eingeleitet. Um 09:15 Uhr ordnete das zuständige Insolvenzgericht die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Seniorenheim Jenny Marx GmbH, ansässig in der Blumenthalstraße 8, 39576 Hansestadt Stendal, an. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 28524, befindet sich damit im juristisch überwachten Vorfeld eines möglichen Insolvenzverfahrens.

Die Geschäftsführung, bestehend aus Herrn Brettschneider, Herrn Michael Dillmann und Herrn Volker Robert Hippler, verliert mit dieser Entscheidung einen Großteil ihrer alleinigen Verfügungsgewalt. Sämtliche Maßnahmen, die das Vermögen der Gesellschaft betreffen, dürfen nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des eingesetzten vorläufigen Insolvenzverwalters getroffen werden.

Mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe wurde Rechtsanwalt Rüdiger Bauch aus Magdeburg betraut. Seine Kanzlei mit Sitz „Bei der Hauptwache 2“, 39104 Magdeburg, ist telefonisch unter 0391/5354-0 sowie per E-Mail unter RBauch@schultze-braun.de erreichbar. Er übernimmt ab sofort die Rolle des juristischen und wirtschaftlichen Hüters über die Vermögenswerte der Gesellschaft. Ziel ist es, eine vollständige Übersicht über die finanzielle Lage zu gewinnen, bestehende Verpflichtungen zu ordnen und – wenn möglich – Wege zur Restrukturierung zu erarbeiten.

Alle Schuldner der Seniorenheim Jenny Marx GmbH wurden im Zuge dieses Beschlusses ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Zahlungen oder Leistungen an die Gesellschaft nur noch unter Beachtung der neuen rechtlichen Lage zu erfolgen haben. Grundlage dafür ist § 23 Absatz 1 Satz 3 der Insolvenzordnung (InsO). Unbeachtete Zahlungen könnten nicht mehr rechtswirksam sein und somit auch keine befreiende Wirkung entfalten.

Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Stendal zur Einsichtnahme bereit.

Rechtsmittel möglich – Frist beachten

Diese gerichtliche Entscheidung ist nicht in Stein gemeißelt. Die Seniorenheim Jenny Marx GmbH kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung oder öffentlicher Verkündung eine sofortige Beschwerde gegen die Anordnung einlegen. Unter bestimmten Umständen – insbesondere bei Einwänden zur internationalen Zuständigkeit gemäß der EU-Verordnung 2015/848 – steht dieses Rechtsmittel auch jedem Gläubiger offen.

Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Stendal – Insolvenzabteilung, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal oder elektronisch über das Gerichts- und Verwaltungspostfach govello-1160135924133-000003203 einzureichen. Maßgeblich ist der rechtzeitige Eingang beim Gericht. Auch eine mündliche Erklärung zu Protokoll eines jeden Amtsgerichts ist möglich, sofern die Frist gewahrt bleibt.

Die Beschwerdeschrift muss klar erkennbar den angefochtenen Beschluss bezeichnen, den Umfang der Anfechtung benennen (sofern nicht die gesamte Entscheidung betroffen ist) und von der beschwerdeführenden Partei oder deren Bevollmächtigtem unterzeichnet sein. Eine Begründung sollte zur besseren Einordnung der Rechtslage ebenfalls erfolgen.

Ein Unternehmen im Wandel

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung betritt die Seniorenheim Jenny Marx GmbH einen sensiblen Abschnitt ihres Bestehens. In einer Branche, die Vertrauen, Fürsorge und Stabilität symbolisiert, steht das Unternehmen nun vor der Aufgabe, wirtschaftliche Stabilität wiederherzustellen – sei es durch eine mögliche Sanierung oder einen geregelten Ausstieg. Die kommenden Wochen werden darüber entscheiden, welche Perspektive für Bewohner, Mitarbeitende und Gläubiger möglich bleibt.

Amtsgericht Stendal, 2. April 2025

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