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Traditionsbetrieb in der Krise: Revermann Klinkerbau GmbH & Co. KG unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 18 IN 21/25

Am Nachmittag des 1. April 2025, um genau 15:50 Uhr, wurde im beschaulichen Messingen ein gravierender Einschnitt in der Geschichte eines alteingesessenen Unternehmens vollzogen: Das Amtsgericht Lingen (Ems) ordnete im laufenden Insolvenzantragsverfahren die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Revermann Klinkerbau GmbH & Co. KG an. Damit beginnt für den regional bedeutenden Baudienstleister eine rechtlich streng geregelte Übergangsphase, in der vor allem eines im Fokus steht: die Sicherung des verbleibenden Vermögens und die Prüfung von Sanierungsoptionen.

Die Gesellschaft mit Sitz in der Straße Am Alten Kamp 5, eingetragen beim Amtsgericht Osnabrück unter der Handelsregisternummer HRA 205009, wird durch ihre Komplementärin, die Revermann Verwaltungsgesellschaft mbH, vertreten. Diese wiederum wird geführt durch Geschäftsführer Ansgar Schledde, ebenfalls mit Firmensitz in Messingen.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung geht die Verfügungsgewalt über die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens faktisch auf den vom Gericht eingesetzten vorläufigen Insolvenzverwalter über. Hierbei handelt es sich um Rechtsanwalt Leonhard Wehlage, der mit seiner Kanzlei „Wehlage & Kollegen“ in der Georgstraße 47a, 49809 Lingen (Ems), ansässig ist. Er ist telefonisch unter 0591 90010000 sowie per E-Mail unter Kontakt@wk-legal.de erreichbar. Weitere Informationen bietet die Kanzlei über ihre Website www.wehlage-kollegen.de an.

Ab sofort dürfen sämtliche Verfügungen der Revermann Klinkerbau GmbH & Co. KG nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Diese Maßnahme soll nicht nur unkontrollierte Vermögensverschiebungen verhindern, sondern auch einen ersten Schritt in Richtung geordneter Aufarbeitung und möglicher Sanierung darstellen.

Schuldner zur Beachtung verpflichtet

Die Schuldner der Revermann Klinkerbau GmbH & Co. KG werden im Rahmen des gerichtlichen Beschlusses ausdrücklich aufgefordert, ihre Zahlungen künftig ausschließlich unter Beachtung der vorläufigen Verwaltung zu leisten. Nur so können sie sicherstellen, dass ihre Zahlungen rechtswirksam sind und sie von ihren Verpflichtungen befreit werden – wie es § 23 Abs. 1 Satz 3 der Insolvenzordnung (InsO) vorsieht.

Einsicht und Rechtsmittel

Der vollständige Gerichtsbeschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts in Lingen (Ems) eingesehen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen: Die Antragstellerin selbst sowie – unter bestimmten Voraussetzungen – auch Gläubiger, können innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist eine sofortige Beschwerde einreichen. Diese ist schriftlich beim Amtsgericht Lingen (Ems), Burgstraße 28, 49808 Lingen, einzureichen.

Die Frist beginnt entweder mit der förmlichen Zustellung des Beschlusses oder – im Falle öffentlicher Bekanntmachung – zwei Tage nach Veröffentlichung. Maßgeblich ist das jeweils frühere Ereignis. Die Beschwerde muss formgerecht eingereicht, unterschrieben und begründet werden. Wird nur ein Teil der Entscheidung angefochten, ist der Umfang ausdrücklich zu benennen.

Ein Unternehmen zwischen Stillstand und Neubeginn

Für die Revermann Klinkerbau GmbH & Co. KG beginnt mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung ein kritischer Abschnitt. Das Traditionsunternehmen, bekannt für solides Handwerk und regional verwurzelte Bauprojekte, steht nun an einem Wendepunkt. Ob dieser Schritt in eine umfassende Sanierung oder einen strukturierten Rückzug aus dem Markt mündet, wird sich in den kommenden Wochen entscheiden. Sicher ist: Der Blick aller Beteiligten – Gläubiger, Kunden, Belegschaft – richtet sich nun auf die Maßnahmen des vorläufigen Insolvenzverwalters und die wirtschaftlichen Perspektiven des Unternehmens.

Amtsgericht Lingen (Ems), 1. April 2025

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