Dark Mode Light Mode

Technologie trifft auf Insolvenzrecht: ExtraEnergy Services GmbH & Co. KG unter vorläufiger Verwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 8 IN 85/25

Am 01. April 2025 um 17:00 Uhr hat das Amtsgericht Gera im Verfahren über den Insolvenzantrag der ExtraEnergy Services GmbH & Co. KG die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Koskauer Straße 100, 07922 Tanna, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRA 503213 geführt und wird vertreten durch die ExtraEnergy Services Management GmbH – deren Geschäftsführer sind Dingwu Chen und Hannes Neupert.

Mit dieser Entscheidung wurde das Ziel verfolgt, das Schuldnervermögen vor nachteiligen Veränderungen zu bewahren und gleichzeitig die Voraussetzungen für eine mögliche Sanierung oder geordnete Abwicklung zu schaffen. Es handelt sich um einen klassischen Sicherungsbeschluss nach § 21 Insolvenzordnung (InsO), der das wirtschaftliche Eigenhandeln der Schuldnerin weitgehend einschränkt.

Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Kathrin Henniger bestellt. Sie ist in der Dr.-Wilhelm-Külz-Straße 7, 07318 Saalfeld/Saale tätig und erreichbar unter der Telefonnummer 03671 62961-40 sowie per E-Mail unter henniger@kle-inso.de. Mit ihrer Erfahrung wird sie ab sofort die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft prüfen, vorhandene Forderungen sichern und die eingehenden Gelder verwalten.

Wirkung der Anordnung

Mit Inkrafttreten der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung der Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InsO). Dies betrifft insbesondere auch die Einziehung von Außenständen, die nun ausschließlich durch die Verwalterin vorgenommen werden darf. Das Ziel: die Gläubigerinteressen schützen, bevor endgültig über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird.

Rechtsbehelfe und Fristen

Gegen diese Entscheidung kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist hierfür beträgt zwei Wochen und beginnt mit Verkündung, Zustellung oder wirksamer öffentlicher Bekanntmachung der Entscheidung gemäß § 9 InsO. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Gera, Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera einzulegen – schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle.

Wichtig: Rechtsbehelfe durch Anwälte, Notare, Behörden oder juristische Personen öffentlichen Rechts sind ausschließlich elektronisch einzureichen – etwa über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) oder andere sichere Übermittlungswege nach Maßgabe der ERVV (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung).

Ein Unternehmen im Spannungsfeld zwischen Innovation und Restrukturierung

Die ExtraEnergy Services GmbH & Co. KG hat sich über Jahre hinweg als Wegbereiter in der Elektromobilität und im Bereich alternativer Energiedienstleistungen positioniert. Der nun eingeleitete Schritt in das Insolvenzverfahren verdeutlicht, wie auch technologisch ambitionierte Akteure mit wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert werden können.

Ob dieser vorläufige Einschnitt zu einem Neuanfang führt oder eine strukturelle Neuordnung erfordert, liegt nun in den Händen der Insolvenzverwalterin, der Gläubiger und nicht zuletzt in der künftigen strategischen Ausrichtung der Unternehmensführung.

Amtsgericht Gera, 1. April 2025

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Zwei Minuten früher, gleicher Weg: Auch Kenbi Pflege NI GmbH & Co. KG unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Next Post

Analyse des Jahresabschlusses 2023 der Windpark Kirchohmfeld GmbH – Zurückhaltung, aber solide Struktur