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Staatsanwaltschaft Kiel

qimono / Pixabay

Staatsanwaltschaft Kiel

593 Js 19293/​23 V

Strafvollstreckungsverfahren gegen Ionut-Laurentiu Mariana Feraru, Simion, Iulian-Giani Darmaz und Razgar-Kamal Tafiq.

Benachrichtigung des/​der Verletzten über die Einziehung von Wertersatz
und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459i StPO)

Die oben Genannten sind am 26.01.2024 durch das Amtsgericht Neumünster – 201 Ls 593 Js 19293/​23 – zu jeweils einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Entscheidung ist seit dem 28.02.2024 bzw. seit dem 08.05.2024 rechtskräftig. Daneben wurden folgende Wertersatzeinziehungen angeordnet:

in Bezug auf Feraru 3.000,00 €,

in Bezug auf Simion 6.000,00 €,

in Bezug auf Darmaz 600,00 € und

in Bezug auf Tafiq 1.500,00 €.

Den Einziehungsanordnungen lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Bandendiebstahl in 48 Fällen.
Die Verurteilten suchten in wechselnder Zusammensetzung an den Tattagen mehrfach mit einem Fahrzeug Supermarktfilialen in Norddeutschland auf. Vor Ort betraten sie überwiegend getrennt voneinander und zum Teil mit leeren Einkaufswagen die Märkte, verstauten das Stehlgut in Taschen oder in eigens zu diesem Zweck präparierter Kleidung und passierten – wie von Anfang an beabsichtigt – den Kassenbereich ohne die Waren zu bezahlen.

Am 15. März 2023 gegen 10:00 Uhr betraten die Verurteilten Ionut-Laurentiu Simion und Mariana Feraru sodann die Lidl-Filiale in der Stormannstraße 33 in Kiel und entwendeten Kaffee, Duscharmaturen, eine Waschtischarmatur und weitere Gegenstände im Wert von insgesamt 407,31 Euro.

Gegen 10:24 Uhr betraten die Verurteilten Ionut-Laurentiu Simion und Mariana Feraru nacheinander die Aldi-Filiale in der Stormannstraße 29 in Kiel und entwendeten Süßigkeiten im Wert von 88,77 Euro.

Gegen 11:00 Uhr betraten die Verurteilten Ionut-Laurentiu Simion und Mariana Feraru nacheinander die Aldi-Filiale im Eiderkamp 1 in Flintbek und entwendeten insgesamt 14 Pakete Kaffee.

Gegen 11:54 Uhr betraten die Verurteilten Ionut-Laurentiu Simion und Mariana Feraru den Lidl-Markt in der Hamburger Landstraße 110 in Molfsee und entwendeten insgesamt 9 Pakete Kaffee.

Sodann fuhren sie zu dem Lidl-Markt in der Kieler Straße 48 in Bordesholm. Vor Ort betraten die Verurteilten Ionut-Laurentiu Simion und Mariana Feraru gegen 13:15 Uhr das Geschäft getrennt voneinander und entwendeten Kaffee im Wert von 266,57 Euro.

Gegen 14:37 Uhr betraten die Verurteilten Ionut-Laurentiu Simion und Mariana Feraru die Aldi-Filiale im Stoverweg 40 in Neumünster und entwendeten insgesamt 8 Pakete Kaffee.

Gegen 14:49 Uhr betraten die Verurteilten Ionut-Laurentiu Simion und Mariana Feraru die Jawoll-Filiale in der Baeyerstraße 6 in Neumünster und entwendeten Zahnpasta im Wert von 119,60 Euro.

Gegen 15:18 Uhr betraten die Verurteilten Ionut-Laurentiu Simion und Mariana Feraru die Aldi-Filiale in der Goethestraße 11 in Neumünster und entwendeten insgesamt 18 Pakete Kaffee.

Gegen 16:46 Uhr betraten die Verurteilten Ionut-Laurentiu Simion und Mariana Feraru die Lidl-Filiale im Ravensberg 10 in Gettorf und entwendeten insgesamt 9 Pakete Kaffee.

Gegen 16:53 Uhr betraten die Verurteilten Ionut-Laurentiu Simion und Mariana Feraru sodann die Aldi-Filiale im Ravensberg 4c in Gettorf und entwendeten insgesamt 9 Pakete Kaffee.

Am 21. März 2023 gegen 11:00 Uhr betraten die Verurteilten Ionut-Laurentiu Simion und Mariana Feraru die Lidl-Filiale in der Berliner Straße 31 in Pinneberg und entwendeten insgesamt 18 Pakete Kaffee.

Gegen 11:49 Uhr betraten die Verurteilten Ionut-Laurentiu Simion und Mariana Feraru die Lidl-Filiale in der Moorreger Chaussee 4 in Moorrege und entwendeten insgesamt 8 Pakete Kaffee.

Gegen 12:15 Uhr betraten die Verurteilten Ionut-Laurentiu Simion und Mariana Feraru die Aldi-Filiale in der Gerberstraße 1 in Uetersen und entwendeten insgesamt 9 Pakete Kaffee.

Gegen 12:34 Uhr betraten die Verurteilten Ionut-Laurentiu Simion und Mariana Feraru die Aldi-Filiale in der Reuterstraße 115 in Uetersen und entwendeten Kaffee und Zahnpasta im Wert von 289,29 Euro.

Gegen 13:14 Uhr betraten die Verurteilten Ionut-Laurentiu Simion und Mariana Feraru die Aldi-Filiale in der Straße Tornescher Hof 1-5 in Tornesch und entwendeten Batterien und ein Akkuladegerät im Wert von insgesamt 284,97 Euro.

Gegen 14:01 Uhr betraten die Verurteilten Ionut-Laurentiu Simion und Mariana Feraru die Lidl-Filiale in der Hamburger Straße 207 in Elmshorn und entwendeten Kaffee im Wert von 323,82 Euro.

Gegen 15:55 Uhr betraten die Verurteilten Ionut-Laurentiu Simion und Mariana Feraru die Aldi-Filiale in der Straße An der Stör 2a in Kellinghusen und entwendeten Zahnpasta und Kaffee im Wert von 192,65 Euro.

Gegen 16:18 Uhr betraten die Verurteilten Ionut-Laurentiu Simion und Mariana Feraru die Lidl-Filiale in der Straße An der Stör 4 in Kellinghusen und entwendeten insgesamt 9 Pakete Kaffee.

Am 22.03.2023 gegen 12:15 Uhr betraten die Verurteilten Ionut-Laurentiu Simion und Mariana Feraru sowie gegen 12:17 Uhr der Angeklagte Iulian-Giani Darmaz die Lidl-Filiale in der Kronsheider Straße 20 in Wahlstedt und entwendeten Kaffee im Wert von 390,75 Euro.

In der Zeit von 13:07 Uhr bis 13:47 Uhr betraten die Verurteilten Ionut-Laurentiu Simion, Mariana Feraru und Iulian-Giani Darmaz mehrfach die Aldi-Filiale in der Lily-Braun-Straße 18-22 in Bad Oldesloe und entwendeten insgesamt 9 Pakete Kaffee.

In der Zeit von 13:53 Uhr bis 14:22 Uhr betraten die Verurteilten Ionut-Laurentiu Simion, Mariana Feraru und Iulian-Giani Darmaz mehrfach die Lidl-Filiale in der Industriestraße 7 in Bad Oldesloe und entwendeten Kaffee im Wert von 289,74 Euro.

Gegen 16:58 Uhr betraten die Verurteilten Ionut-Laurentiu Simion, Mariana Feraru und Iulian-Giani Darmaz die Lidl-Filiale in der Ostlandstraße 99 in Eckernförde und entwendeten insgesamt mindestens 23 Pakete Kaffee.

Gegen 17:04 Uhr betraten die Verurteilten Ionut-Laurentiu Simion, Mariana Feraru und Iulian-Giani Darmaz die Aldi-Filiale in der Ostlandstraße 99 in Eckernförde und entwendeten Kaffee und Süßigkeiten im Wert von 582,32 Euro.

In der Zeit von 17:33 Uhr bis 18:28 Uhr betraten die Verurteilten Ionut-Laurentiu Simion, Mariana Feraru und Iulian-Giani Darmaz mehrfach die Lidl-Filiale in der Sauerstraße 6a in Eckernförde und entwendeten Kaffee im Wert von 167,86 Euro.

Am 23.03.2023 gegen 13:13 Uhr betraten die Verurteilten Ionut-Laurentiu Simion, Mariana Feraru und Iulian-Giani Darmaz die Aldi-Filiale in der Quickborner Straße 54 in Norderstedt und entwendeten insgesamt etwa 12 Pakete Kaffee.

In der Zeit von 14:02 Uhr bis 15:06 Uhr betraten die Verurteilten Ionut-Laurentiu Simion, Mariana Feraru und Iulian-Giani Darmaz mehrfach getrennt voneinander die Lidl- und Aldi-Filiale in der Straße Brünskamp 1 bzw. Segeberger Straße 20 in Nahe und entwendeten insgesamt 21 Akkus und 3 Ladegeräte.

Am 24.03.2023 in der Zeit von 12:19 Uhr bis 13:11 Uhr betraten die Verurteilten Ionut-Laurentiu Simion, Mariana Feraru und Iulian-Giani Darmaz mehrfach und stets getrennt die Aldi-Filiale in der Lily-Braun-Straße 18-22 in Bad Oldesloe und entwendeten Kaffee.

In der Zeit von 15:00 Uhr bis 15:40 Uhr betraten die Verurteilten Ionut-Laurentiu Simion, Mariana Feraru und Iulian-Giani Darmaz mehrfach getrennt voneinander die Aldi-Filiale in der Königsberger Straße 7 in Lütjenburg und entwendeten insgesamt 26 Pakete Kaffee im Wert von jedenfalls über 50 Euro.

In der Zeit von 16:10 Uhr bis 16:47 Uhr betraten die Verurteilten Ionut-Laurentiu Simion, Mariana Feraru und Iulian-Giani Darmaz mehrfach getrennt voneinander die Lidl-Filiale in der Straße Am Voßberg 3 in Oldenburg in Holstein und entwendeten entsprechend des Tatplans mehrere Waren, wobei die genaue Art und Anzahl unbekannt geblieben ist.

Am 25.03.2023 in der Zeit von 10:01 Uhr bis 10:30 Uhr betraten die Verurteilten Ionut-Laurentiu Simion und Mariana Feraru mehrfach die Lidl-Filiale in der Berliner Straße 31 in Pinneberg und entwendeten Kaffee.

Gegen 10:46 Uhr betraten die Verurteilten Ionut-Laurentiu Simion und Mariana Feraru die Aldi-Filiale in der Straße Tornescher Hof 1-5 in Tornesch und entwendeten Kaffee und Zahnpasta.

Gegen 11:20 Uhr betraten die Verurteilten Ionut-Laurentiu Simion und Mariana Feraru die Lidl-Filiale in der Moorreger Chaussee 4 in Moorrege und entwendeten entsprechend des Tatplans mehrere Waren, wobei die genaue Art und Anzahl unbekannt geblieben ist.

Am 28.03.2023 gegen 15:20 Uhr begaben sich die Verurteilten Ionut-Laurentiu Simion und Razgar-Kamal Tafiq sowie der gesondert Verfolgten Claudiu-Fanel Simion zu der Lidl-Filiale in der Lindhofstraße 14 in Bad Segeberg und entwendeten 20 Pakete Thunfisch.

Gegen 16:10 Uhr begaben sich die Verurteilten Ionut-Laurentiu Simion, und Razgar-Kamal Tafiq sowie der gesondert Verfolgte Claudiu-Fanel Simion zu der Lidl-Filiale in der Industriestraße 7 in Bad Oldesloe und entwendeten diverse Waren.

Gegen 16:34 Uhr begaben sich die Verurteilten Ionut-Laurentiu Simion und Razgar-Kamal Tafiq sowie der gesondert Verfolgte Claudiu-Fanel Simion zu der Aldi-Filiale in der Lily-Braun-Straße 18 in Bad Oldesloe und entwendeten Kaffee und weitere Waren.

Am 01. April 2023 bewegten sich die Verurteilten Ionut-Laurentiu Simion und Razgar-Kamal Tafiq zu der Aldi-Filiale in der Hans-Christophersen-Allee 2 in 24860 Böklund und entwendeten 14 Packungen Rocher und 2 Cola-Dosen.

Am 09. Mai 2023 fuhren die Verurteilten Ionut-Laurentiu Simion und Razgar-Kamal Tafiq nach Husum und suchten dort zwischen 10:58 Uhr und 13:15 Uhr verschiedene Aldi- und Lidl-Filialen auf. Aus der Aldi-Filiale in der Nordhusumer Straße 90 entwendeten sie Waren im Wert von 474,63 Euro und aus der Filiale in der Flensburger Chaussee 52 Waren im Wert von 712,00 Euro. Aus der Lidl-Filiale in der Ostenfelder Straße 72 entwendeten sie Waren im Wert von 261,98 Euro und aus der Filiale in der Dieselstraße 9 Waren im Wert von 195,93 Euro. Insgesamt entwendeten die Verurteilten zwei Ferrex-Winkelschleifer, 26 Activ Energy Akku 20/​40 Volt, zwei Intenso Festplatte, sieben Pakete Duracell AAA-Batterien, 7 packungen Gilette Raiserklingen, sechs Trader Joes Pistazien, zehn Lavazza Kaffeepackungen, drei Rocktrail Angelsets, fünf Paar Socken, 37 Saupiquet Thunfisch-Salate, sechs Oral-B Ersatzzahnbürsten, 21 Sensodyne Zahnpastapackungen, 47 Bourbon Vanilleschoten im Gesamtwert von 1995,54 Euro.

Am 31. Mai 2023 fuhren die Verurteilten Ionut-Laurentiu Simion und Razgar-Kamal Tafiq nach Neustadt in Holstein, gingen gegen 10:30 Uhr in den Lidl-Markt in der Oldenburger Straße 34 und entwendeten Deos und weitere Waren.

Gegen 11:15 Uhr betraten sie den Lidl-Markt in der Eutiner Straße 71 und entwendeten abermals unter anderem Deodorant der Marke „Rexona“.

Anschließend bewegten sich die Verurteilten zu der Aldi-Filiale in der Sierksdorfer Straße 19 und betraten diese gegen 11:32 Uhr und entwendeten etwa 3-4 Packungen Kaffee.

Um 12:11 Uhr betraten die Verurteilten sodann den Jawoll-Markt in der Sierksdorfer Straße 11. Dort entwendeten sie unter anderem 30 Packungen Kaffee der Marke „Dallmayr“, 179 Deodorants der Marken „Rexona“ und „Dove“, 18 Febreze-Duftstecker, 12 Airwick electric Air fresh, 21 Glade Duftstecker sowie 72 Autan-Mückenspray im Gesamtwert von 1424,58 Euro.

Anschließend fuhren die Verurteilten Ionut-Laurentiu Simion und Razgar-Kamal Tafiq nach Eutin und bewegten sich gegen 13:32 Uhr fußläufig zu dem dortigen Lidl-Markt in der Bürgermeister-Steenbock-Straße 22-24 und entwendeten dort 10 Tuben Zahnpasta und 13 Einheiten Aplecin Haarshampoo im Wert von insgesamt 117,15 Euro.

Gegen 14:37 Uhr betraten die Verurteilten den Lidl-Markt in der Plöner Landstraße 9 in Eutin und entwendeten zwölf Packungen Einwegrasierer und drei Flaschen Haarshampoo.

Anschließend fuhren die Verurteilten nach Schwentinental und suchten ab 16:49 Uhr mehrfach hintereinander den Jawoll-Markt in der Carl-Zeiss-Straße 1-13 auf, wobei sie jedes Mal Kaffee der Marke „Dallmayr“ entwendeten. Insgesamt erbeuteten sie dadurch Waren im Wert von 219,80 Euro.

Gemäß § 459i Abs. 1 und Abs. 2 StPO werden die Geschädigten hiermit über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung benachrichtigt. Bitte beachten Sie die Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf.

Sollten Sie bereits durch eine Versicherung entschädigt oder nicht (mehr) Inhaber des Anspruchs sein, leiten Sie diese Benachrichtigung bitte an die Versicherung bzw. den Erwerber des Anspruchs weiter.

Wisian, Rechtspfleger

Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf

Der Erlös aus der Verwertung der durch die Staatsanwaltschaft gepfändeten Vermögenswerte wird an den Verletzten ausgekehrt, sofern diesem ein Anspruch auf Ersatz des Wertes des Erlangten aus der rechtskräftig abgeurteilten Tat erwachsen ist (§ 459h Abs. 2 StPO).

Die Auskehrung an den Verletzten (oder dessen Rechtsnachfolger) erfolgt nur, wenn dieser seinen Anspruch binnen sechs Monaten nach Zustellung dieser Mitteilung anmeldet. Bei der Anmeldung ist die Höhe des Anspruchs zu bezeichnen (§ 459k Abs. 1 StPO).

Bei einer unverschuldeten Versäumung der 6-Monatsfrist kann dem Verletzten unter den in den §§ 44 und 45 StPO bezeichneten Voraussetzungen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden (§ 459k Abs. 4 StPO).

Zudem bleibt es dem Verletzten (oder dessen Rechtsnachfolger) unbenommen, seinen Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses unabhängig von der 6-Monatsfrist geltend zu machen, indem er ein vollstreckbares Endurteil (§ 704 ZPO) oder einen anderen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 ZPO vorlegt, aus dem sich der Anspruch ergibt. Einem vollstreckbaren Endurteil im Sinne des § 704 ZPO stehen bestandskräftige öffentlich-rechtliche Vollstreckungstitel über Geldforderungen gleich.

Ergeben sich die Berechtigung und die Höhe des angemeldeten Anspruchs des Antragstellers (des Verletzten oder dessen Rechtsnachfolgers) ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung und den ihr zugrundeliegenden Feststellungen, so wird der Verwertungserlös in diesem Umfang an den Antragsteller ausgekehrt. Andernfalls bedarf es der Zulassung durch das Gericht. Das Gericht wird die Zulassung versagen, wenn der Verletzte seine Anspruchsberechtigung nicht im Sinne des § 294 ZPO glaubhaft macht (§ 459k Abs. 2 StPO). Der von der Einziehungsanordnung Betroffene wird vor der Entscheidung über die Auskehrung, soweit möglich, angehört (§ 459k Abs. 3 StPO).

Wird über das Vermögen des Betroffenen das Insolvenzverfahren eröffnet, erlöschen die durch die Staatsanwaltschaft erlangten Sicherungsrechte; die im Zuge des Ermittlungs- und/​oder Vollstreckungsverfahrens gepfändeten Vermögenswerte des Verurteilten werden an den Insolvenzverwalter herausgegeben (§ 111i Abs. 1 StPO).

Gibt es mehrere Verletzte, die ihre Ansprüche bei der Staatsanwaltschaft anmelden, und stellt die Staatsanwaltschaft fest, dass der Erlös aus der Verwertung der gepfändeten Vermögenswerte nicht ausreicht, um die angemeldeten Ansprüche aller Verletzter zu befriedigen, stellt die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Verurteilten (§ 459h Abs. 2 i.V.m. § 111i Abs. 2 StPO). Eröffnet das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren, treten die zuvor beschriebenen Folgen ein (§ 111i Abs. 1 StPO).

Kann ein Insolvenzantrag nicht gestellt werden oder wird das Insolvenzverfahren nicht eröffnet, wird der Erlös aus der Verwertung der gepfändeten Vermögenswerte an denjenigen Verletzten (oder dessen Rechtsnachfolger) ausgekehrt, der ein vollstreckbares Endurteil (§ 704 ZPO) oder einen anderen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 ZPO vorlegt, aus dem sich der geltend gemachte Anspruch ergibt. Die Auskehrung ist ausgeschlossen, wenn zwei Jahre seit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder seit dieser Benachrichtigung verstrichen sind (§ 459m Abs. 1 S. 4 i.V.m. § 459m Abs. 1 S. 1-3 StPO).

Befriedigt der von der Einziehung Betroffene den Anspruch, der einem Verletzten aus der Tat auf Ersatz des Wertes des Erlangten erwachsen ist, kann der Betroffene in dem Umfang der von ihm geleisteten Befriedigung Ausgleich aus dem Verwertungserlös verlangen, soweit der Verwertungserlös unter den vorgenannten Voraussetzungen an den Verletzten auszukehren gewesen wäre. Die Befriedigung des Anspruchs muss dabei durch eine Quittung des Verletzten (oder dessen Rechtsnachfolgers) glaubhaft gemacht werden. Der Verletzte (oder dessen Rechtsnachfolger) wird – soweit möglich – vor der Entscheidung über den geltend gemachten Ausgleichsanspruch des Betroffenen angehört.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.

 

 

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Google-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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