Aktenzeichen: 505 IN 70/25
Am 1. April 2025, um exakt 12:01 Uhr, wurde durch das Amtsgericht Düsseldorf ein einschneidender Beschluss im Verfahren über das Vermögen der Kenbi Pflege NW GmbH & Co. KG getroffen. Die im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRA 60338 B eingetragene Gesellschaft mit Sitz in der Schwedter Straße 9 B, 10119 Berlin, wird ab sofort unter die Aufsicht eines vorläufigen Insolvenzverwalters gestellt.
Die rechtliche Vertretung der Schuldnerin liegt bei der Kenbi GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 87616. Diese wiederum wird durch Frau Katrin Alberding als Geschäftsführerin vertreten.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurden dem Unternehmen umfassende Einschränkungen auferlegt. Ab sofort dürfen Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Mit der Wahrnehmung dieser verantwortungsvollen Aufgabe wurde Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer betraut. Seine Kanzlei befindet sich in der Kaistraße 5, 40221 Düsseldorf. Ihm obliegt es nun, die finanzielle Lage der Gesellschaft zu prüfen, vorhandene Vermögenswerte zu sichern und erste Schritte zu einer möglichen Sanierung oder strukturierten Abwicklung einzuleiten.
Maßnahmen zur Vermögenssicherung
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wurde zusätzlich die Befugnis zur Einziehung von Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin erteilt. Darüber hinaus darf er eingehende Gelder entgegennehmen – ein deutliches Zeichen dafür, dass die wirtschaftliche Kontrolle nun in neue Hände gelegt wurde.
Für Drittschuldner bedeutet dieser Beschluss eine klare Handlungsanweisung: Zahlungen an die Kenbi Pflege NW GmbH & Co. KG sind untersagt, sofern sie nicht mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter abgestimmt wurden. Nur unter Berücksichtigung der gerichtlichen Anordnung dürfen weiterhin Leistungen erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Zudem wurde jegliche Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin untersagt, sofern keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden einstweilen eingestellt – eine Maßnahme, die dem Unternehmen zunächst Zeit verschaffen soll, um die nächsten Schritte zu klären.
Ein Pflegeunternehmen auf dem Prüfstand
Die Kenbi Pflege NW GmbH & Co. KG war bislang Teil eines modernen, technologiegestützten Pflegemodells, das bundesweit bekannt wurde. Dass nun ein gerichtliches Verfahren zur Sicherung ihres Vermögens notwendig wurde, zeigt die Herausforderungen, denen sich selbst innovative Akteure im Pflegebereich aktuell gegenübersehen. Ob der Weg nun zu einer Sanierung oder einer geordneten Abwicklung führen wird, bleibt offen – doch mit der Einsetzung von Dr. Gregor Bräuer als vorläufigem Insolvenzverwalter ist ein entscheidender Schritt in Richtung Klärung getan.
Amtsgericht Düsseldorf, 1. April 2025