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Kein Verfahren, keine Mittel: Insolvenzverfahren über Credoo GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36c IN 511/24

Am 01. April 2025 hat das Amtsgericht Charlottenburg im Verfahren über den Antrag der Credoo GmbH, Kurstraße 15b, 04860 Torgau, vertreten durch Geschäftsführer Tino Kunert, zwei weitreichende Beschlüsse gefasst: Die mit Beschluss vom 19.01.2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen wurden aufgehoben, und gleichzeitig wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen.

Die im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 30803 eingetragene Gesellschaft war im Geschäftsbereich Vermittlung von Telekommunikationsverträgen sowie Betrieb von Ladengeschäften tätig. Doch aus rechtlicher Sicht ist nun klar: Das Unternehmen verfügt über kein verwertbares Vermögen, das ausreichen würde, um selbst die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Ein drastischer, aber nicht ungewöhnlicher Schritt

Die Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse bedeutet, dass das Verfahren gar nicht eröffnet wird – nicht etwa, weil keine Insolvenz vorläge, sondern weil nicht einmal genug Mittel vorhanden sind, um die Verfahrenskosten wie etwa die Vergütung des Insolvenzverwalters zu bezahlen. Die Folge: Das Unternehmen bleibt rechtlich bestehen, verliert jedoch seine Handlungsfähigkeit. In der Praxis führt dies in der Regel zur Löschung im Handelsregister, sofern kein Nachtrag oder Gläubigerantrag erfolgt.

Rechtliche Folgen und Möglichkeiten

Mit der Entscheidung wurden auch alle zuvor geltenden Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Damit endet die vorläufige Kontrolle über das Vermögen der Credoo GmbH, die seit dem Beschluss vom 19. Januar 2024 bestand. Gläubiger sind nun nicht länger durch insolvenzrechtliche Sperrfristen gebunden und müssen ihre Ansprüche außerhalb eines geordneten Insolvenzverfahrens verfolgen – ein oft aussichtsloses Unterfangen, wenn kein Vermögen mehr vorhanden ist.

Rechtsmittel möglich – Zweiwochenfrist beachten

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung der Entscheidung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin einzureichen oder zu Protokoll einer Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts zu erklären. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht vorgeschrieben.

Wird die Beschwerde elektronisch eingereicht – insbesondere durch Rechtsanwälte, Notare oder Behörden – sind die Anforderungen der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) zu beachten. Eine einfache E-Mail reicht dabei nicht aus.

Ein stilles Ende auf dem Papier

Mit der Abweisung mangels Masse endet das Insolvenzverfahren der Credoo GmbH, bevor es überhaupt begonnen hat. Es ist ein leiser, aber endgültiger Schlusspunkt für ein Unternehmen, das einst am Markt für Telekommunikationsverträge aktiv war. Für Gläubiger bedeutet dies leider oft: Keine Aussicht auf Rückzahlung, keine Quoten, keine geregelte Abwicklung. Zurück bleibt nur ein rechtlicher Restposten – und die Erinnerung an ein wirtschaftlich gescheitertes Vorhaben.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht, 01. April 2025

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