Aktenzeichen: 272 IN 92/25 c
Amtsgericht Braunschweig – Beschluss vom 02.04.2025, 12:13 Uhr
Am Mittag des 2. April 2025 um 12:13 Uhr hat das Amtsgericht Braunschweig die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Haus im Kamp GmbH, mit Sitz in Kamp 2, 38122 Braunschweig, angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister unter HRB 208499 geführt und wird durch die Geschäftsführer Jens Brettschneider, Volker Robert Hippler und Michael Dillmann vertreten.
Ziel dieser Maßnahme ist die Sicherung des Unternehmensvermögens bis zur Entscheidung über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens. Ein Schritt, der häufig eingeleitet wird, wenn akute Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung im Raum steht und gleichzeitig eine geordnete Prüfung und mögliche Sanierung in Betracht gezogen wird.
Vorläufiger Insolvenzverwalter: Prof. Dr. Lucas F. Flöther
Mit der Durchführung der vorläufigen Verwaltung wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Franzosenweg 20, 06112 Halle (Saale), beauftragt. Prof. Dr. Flöther gilt als ausgewiesener Experte im Bereich des Insolvenzrechts und ist in zahlreichen hochkarätigen Restrukturierungsverfahren tätig. Er ist unter der Telefonnummer 0345 21222-0 erreichbar.
Als vorläufiger Insolvenzverwalter ist er ermächtigt, das Unternehmensvermögen zu sichern, bestehende Verträge zu prüfen und die wirtschaftliche Lage objektiv zu bewerten. Verfügungen der Haus im Kamp GmbH sind ab sofort nur noch mit seiner Zustimmung wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Handlungsanweisung für Drittschuldner
Im Zuge des Beschlusses wurden alle Schuldner der Haus im Kamp GmbH dazu verpflichtet, ihre Zahlungen ausschließlich unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Das bedeutet konkret: Zahlungen an die Gesellschaft selbst sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters möglich. Andernfalls entfalten solche Zahlungen keine schuldbefreiende Wirkung (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Einsichtnahme und Rechtsmittel
Der vollständige Beschluss kann von allen Verfahrensbeteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Braunschweig eingesehen werden.
Sowohl die Schuldnerin selbst als auch jeder Gläubiger hat das Recht, innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist eine sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen – insbesondere, wenn die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Braunschweig bestritten werden soll (Art. 5 Abs. 1 EU-Verordnung 2015/848).
Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig oder elektronisch über das Gerichts- und Verwaltungspostfach govello-1166699024563-000010200 einzureichen. Maßgeblich für die Frist ist der früheste Eintritt eines der drei folgenden Ereignisse: Verkündung, Zustellung oder öffentliche Bekanntmachung.
Ein Unternehmen am Scheideweg
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt für die Haus im Kamp GmbH ein kritischer Abschnitt. Die kommenden Wochen werden darüber entscheiden, ob eine Sanierung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens möglich ist oder ob es zur Eröffnung eines Regelverfahrens kommt. Bis dahin stehen sämtliche Vermögensdispositionen unter strenger gerichtlicher Kontrolle – im Interesse der Gläubiger und zur Wahrung der wirtschaftlichen Substanz des Unternehmens.
Amtsgericht Braunschweig, 02. April 2025