Aktenzeichen: 61 IN 44/25
Im Zuge des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Argentum Holding GmbH, mit Sitz am Rathausplatz 3–7, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe, hat das Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe am 2. April 2025 um 13:30 Uhr eine wichtige Entscheidung getroffen: Die Gesellschaft darf ihr Unternehmen in Eigenverwaltung fortführen – allerdings unter der Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters.
Die im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Homburg unter HRB 16609 eingetragene Gesellschaft wird unter anderem durch Geschäftsführer Jens Brettschneider vertreten. Der Beschluss basiert auf § 270a Insolvenzordnung (InsO), der es einem Schuldner erlaubt, unter bestimmten Voraussetzungen selbst die Kontrolle über sein Unternehmen zu behalten, während ein Sachwalter die Einhaltung insolvenzrechtlicher Rahmenbedingungen überwacht.
Bestellung des vorläufigen Sachwalters
Zum vorläufigen Sachwalter wurde der renommierte Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Agnes-Huenninger-Straße 2–4, 36041 Fulda. Er ist telefonisch unter 0661 292895-0 erreichbar. Prof. Dr. Flöther gilt als erfahrener Experte im Bereich der Eigenverwaltungsverfahren und hat bereits bundesweit Unternehmen durch schwierige Sanierungsphasen begleitet.
Was bedeutet Eigenverwaltung mit vorläufigem Sachwalter?
Im Unterschied zur klassischen Insolvenzverwaltung bleibt die Geschäftsführung der Argentum Holding GmbH im Amt und führt die Geschäfte weiter – jedoch unter Aufsicht des gerichtlich bestellten Sachwalters. Ziel dieser Maßnahme ist es, eine möglichst gläubigerfreundliche Sanierung zu ermöglichen, ohne die unternehmerische Handlungsfähigkeit gänzlich aufzugeben.
Der Sachwalter kontrolliert dabei alle wesentlichen finanziellen Entscheidungen, prüft die wirtschaftliche Lage und sichert die Einhaltung insolvenzrechtlicher Vorschriften. Zugleich sollen auf diesem Weg Arbeitsplätze erhalten, Verluste minimiert und Verfahrenskosten gesenkt werden – ein Modell, das in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen hat, insbesondere für komplexe Unternehmensstrukturen.
Einsichtnahme und Rechtsmittel
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Sowohl die Antragstellerin als auch jeder Gläubiger kann sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen – allerdings nur dann, wenn er die internationale Zuständigkeit des Gerichts gemäß Art. 5 Abs. 1 der EU-Verordnung 2015/848 in Frage stellen möchte. Diese Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe, Auf der Steinkaut 10–12, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe, einzulegen. Die Frist beginnt mit Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung – je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder zu Protokoll eines beliebigen Amtsgerichts zu erklären. Sie muss unterzeichnet, formgerecht benannt und möglichst begründet sein.
Sanierung mit Perspektive
Mit der Anordnung der Eigenverwaltung unter Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters betritt die Argentum Holding GmbH einen rechtlich wie wirtschaftlich anspruchsvollen, aber chancenreichen Weg. Wenn die Gläubiger mitziehen, kann dieser Kurs einen vollständigen Zusammenbruch abwenden und einen Neustart ermöglichen – unter der strengen Kontrolle der Justiz, aber mit operativer Eigenverantwortung.
Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe, 2. April 2025