Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat gegen die DWS Group, den Vermögensverwalter der Deutschen Bank, ein Bußgeld in Höhe von 25 Millionen Euro verhängt. Grund dafür sind jahrelang irreführende Aussagen zur Nachhaltigkeit von Finanzprodukten – ein klassischer Fall von sogenanntem Greenwashing. Die Ermittlungsbehörden werfen der DWS vor, sie habe sich in ihrer öffentlichen Kommunikation systematisch als Marktführer im Bereich nachhaltiger Geldanlagen dargestellt, ohne dass diese Position faktisch durch ihre Produkte gedeckt gewesen sei.
Was genau wird der DWS vorgeworfen?
Konkret geht es um Fonds und Anlageprodukte, die als besonders umweltfreundlich, klimabewusst oder sozialverantwortlich vermarktet wurden. Interne Untersuchungen und externe Prüfungen ergaben jedoch, dass viele dieser Produkte nicht den selbst gesetzten ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) entsprachen oder diese nur sehr eingeschränkt erfüllten.
Obwohl DWS sich mit markigen Werbeslogans als Vorreiter in der „grünen Geldanlage“ positionierte, zeigte sich bei näherem Hinsehen, dass Transparenz, Auswahlverfahren und Kontrollen in Bezug auf die Nachhaltigkeit der Anlagen nicht dem kommunizierten Standard entsprachen. Die Staatsanwaltschaft sprach von einer systematischen Täuschung, die geeignet sei, Anlegerinnen und Anleger in die Irre zu führen.
Strafmaß bemisst sich am Konzernumsatz – Signalwirkung für die Branche
Die Höhe der Geldbuße – mit 25 Millionen Euro eine der bislang größten Sanktionen im Bereich Greenwashing in Deutschland – wurde laut Staatsanwaltschaft bewusst am Konzernumsatz der Deutschen Bank orientiert, um ein deutliches Zeichen zu setzen. Dabei ging es nicht nur um die Höhe des Schadens, sondern auch um die abschreckende Wirkung auf andere Finanzakteure.
Denn: Nachhaltigkeit ist längst ein Verkaufsargument. In Zeiten wachsender Klimasensibilität investieren viele Menschen bewusst in „grüne“ Produkte. Wer dabei getäuscht wird, verliert nicht nur Geld, sondern auch Vertrauen – in Anbieter, Produkte und den gesamten Finanzmarkt.
DWS reagiert: Eingeständnis und Schadensbegrenzung
Die DWS Group zeigte sich in einer ersten Stellungnahme kooperativ, räumte jedoch keine direkte Schuld ein. In ihrer Mitteilung hieß es:
„Dass unser Marketing in der Vergangenheit teilweise überschwänglich war, haben wir bereits öffentlich gesagt.“ Man nehme die Angelegenheit ernst und habe mittlerweile umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um die internen Prozesse zur Bewertung von Nachhaltigkeit zu verbessern. Dazu gehörten unter anderem neue ESG-Richtlinien, Schulungsprogramme für Mitarbeitende und die Einführung eines unabhängigen ESG-Komitees.
Ein Weckruf für die gesamte Finanzwelt
Branchenexperten werten den Fall DWS als Weckruf für die gesamte Finanzindustrie. Nachhaltigkeit sei kein Image-Instrument, sondern ein messbarer, transparenter und rechtlich relevanter Faktor. Verbraucher, Aufsichtsbehörden und Investoren erwarten echte Standards statt bloßer PR-Slogans.
In der Finanzaufsicht wird bereits über strengere Regularien und einheitliche Prüfmechanismen diskutiert, um Greenwashing künftig effektiver zu bekämpfen. Auch auf europäischer Ebene nimmt das Thema an Fahrt auf: Die EU-Taxonomie und die Offenlegungsverordnung (SFDR) sollen künftig klarer definieren, was ein nachhaltiges Produkt wirklich ist – und was nicht.
Ausblick: Was bedeutet das für Anleger und Unternehmen?
Für Anlegerinnen und Anleger bedeutet der Fall: Wachsamkeit ist geboten. ESG-Label, Nachhaltigkeitsversprechen oder „grüne“ Fonds sollten sorgfältig geprüft und nicht blind vertraut werden. Und für Unternehmen zeigt der Fall DWS, dass schöne Worte allein nicht mehr reichen – es braucht Substanz, Nachweisbarkeit und verantwortungsvolles Handeln.
Ob das Bußgeld für DWS der Anfang einer breiteren Aufarbeitung ist oder ein einzelner Präzedenzfall bleibt, wird sich zeigen. Klar ist: Greenwashing ist kein Kavaliersdelikt – sondern ein Risiko für Image, Investoren und Integrität.