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WORKSPACE HEIMSHEIM GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung gestellt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 2 IN 207/25 – Amtsgericht Pforzheim

Pforzheim / Heimsheim, 01. April 2025 – In einem richtungsweisenden Schritt zur Absicherung der Insolvenzmasse hat das Amtsgericht Pforzheim die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der WORKSPACE HEIMSHEIM GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Alemannenstraße 23, 71296 Heimsheim, geführt von den Geschäftsführern Henning Schmahl und Stefan Schwaiger, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter der Nummer HRB 735102 eingetragen.

Die Anordnung erfolgte am 01.04.2025 um 10:45 Uhr zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens während des laufenden Insolvenzantragsverfahrens.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Dr. Philipp Grub (Kanzlei Grub Brugger, Stuttgart) bestellt. Ihm obliegt es, das Unternehmen in dieser sensiblen Phase zu überwachen, das Vermögen zu sichern und die Voraussetzungen für eine mögliche Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens zu prüfen.

Besonders hervorzuheben ist, dass sämtliche Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Dies betrifft auch die Einziehung von Außenständen. Darüber hinaus wird der Schuldnerin untersagt, über ihre Bankkonten oder offene Forderungen zu verfügen. Die Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis hierfür geht vollständig auf den Insolvenzverwalter über.

Dr. Grub ist zudem ermächtigt, Sonderkonten im Namen der Schuldnerin oder in seiner Funktion zu eröffnen und diese für die Sicherung der Masse zu nutzen – eine Maßnahme, die auf der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes fußt. Auch die Kreditinstitute wurden verpflichtet, ihm umfassend Auskunft über die Kontenverhältnisse zu erteilen.

Zur Absicherung der Gläubigerinteressen sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen jeglicher Art untersagt, sofern sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits begonnene Vollstreckungen wurden eingestellt.

Dr. Grub wird darüber hinaus als Sachverständiger tätig, um zu klären, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob eine Fortführung des Unternehmens – womöglich im Rahmen eines Sanierungsverfahrens – realistische Aussichten bietet.

Die betroffene GmbH war zuletzt im Bereich innovativer Arbeitsplatzlösungen und gewerblicher Immobilien tätig. In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit stellt sich zunehmend die Frage nach der Stabilität mittelständischer Anbieter im Bereich Raumkonzepte und Coworking-Infrastruktur.

Der vollständige Beschluss und alle Informationen zur vorläufigen Verwaltung können von berechtigten Beteiligten in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Pforzheim eingesehen werden. Gegen den Beschluss steht die sofortige Beschwerde binnen zwei Wochen offen.

Mit der Bestellung von Dr. Philipp Grub als vorläufigem Insolvenzverwalter ist ein erster wichtiger Schritt getan, um eine geordnete Klärung der wirtschaftlichen Lage der WORKSPACE HEIMSHEIM GmbH herbeizuführen. Das weitere Verfahren bleibt mit Spannung zu verfolgen.

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