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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Kenbi Tagespflege GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 505 IN 67/25 – Amtsgericht Düsseldorf

Düsseldorf, 1. April 2025 – In einem weiteren bedeutenden Schritt zur Sicherung wirtschaftlicher Stabilität im Gesundheits- und Pflegesektor hat das Amtsgericht Düsseldorf am heutigen Tag die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Kenbi Tagespflege GmbH & Co. KG angeordnet.

Die Gesellschaft mit Sitz in der Schwedter Straße 9 B, 10119 Berlin, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRA 62722 B eingetragen und wird gesetzlich vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Kenbi Brandenburg GmbH (eingetragen beim Amtsgericht Potsdam, HRB 36135). Diese wiederum wird vertreten durch die Geschäftsführer Marco Zafarana und Katrin Alberding.

Mit Beschluss vom 01.04.2025 um 11:34 Uhr hat das Gericht Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer, Kanzlei Kaistraße 5, 40221 Düsseldorf, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Mit der gerichtlichen Anordnung sind sämtliche Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam. Darüber hinaus wurde den Schuldnern der Kenbi Tagespflege GmbH & Co. KG untersagt, weitere Zahlungen an diese zu leisten. Stattdessen sind sämtliche Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten, um die Gläubigergesamtheit zu schützen und eine ordnungsgemäße Abwicklung zu gewährleisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Zur weiteren Sicherung des schuldnerischen Vermögens hat das Amtsgericht zudem alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung – mit Ausnahme solcher in unbewegliche Gegenstände – untersagt und laufende Verfahren vorläufig eingestellt. Auch die Einziehung von Forderungen sowie der Zugriff auf Bankguthaben erfolgt ab sofort durch den vorläufigen Insolvenzverwalter, der zur Einrichtung eines gesonderten Verfahrenskontos ermächtigt wurde.

Mit diesem Beschluss leitet das Insolvenzgericht die nächsten Schritte zur Klärung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens ein. Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, hängt vom Ergebnis der nun folgenden Prüfung ab. Ziel dieser Phase ist es, eine mögliche Sanierung zu eruieren oder die geordnete Abwicklung vorzubereiten.

Das Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen 505 IN 67/25 beim Amtsgericht Düsseldorf – Insolvenzgericht.

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