Aktenzeichen: 36n IN 7682/24 – Amtsgericht Charlottenburg
Berlin, 1. April 2025 – Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Verfahren über das Vermögen der Nauen II Immobilien Projektentwicklungs GmbH mit Sitz in der Meinekestraße 13, 10719 Berlin, einschneidende Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens angeordnet. Die Gesellschaft, geführt von Geschäftsführerin Sylvia Aurich und eingetragen im Handelsregister unter der Nummer HRB 239803, sieht sich derzeit mit einem laufenden Insolvenzantragsverfahren konfrontiert.
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen und zur Sicherung der Insolvenzmasse hat das Insolvenzgericht am 01.04.2025 um 09:00 Uhr die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beschlossen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, ansässig am Kurfürstendamm 219, 10719 Berlin, bestellt. Dr. Schiebe ist mit weitreichenden Befugnissen zur Überwachung und Absicherung des Unternehmensvermögens ausgestattet.
Im Rahmen des Beschlusses sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen jeglicher Art untersagt, sofern sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits begonnene Vollstreckungsverfahren werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Zudem sind sämtliche Verfügungen der Schuldnerin über ihre Vermögensgegenstände ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Diese Regelung betrifft insbesondere auch Verträge und Absprachen, die über Finanzmittel oder Grundstücke der Gesellschaft hinausgehen.
Ziel dieser Maßnahme ist es, das bestehende Vermögen zu bewahren, um es im weiteren Verlauf des Verfahrens zur Gläubigerbefriedigung oder – im Idealfall – zur Sanierung des Unternehmens nutzen zu können. Dr. Schiebe ist beauftragt, das Unternehmen zu prüfen, laufende Geschäftsvorgänge zu beobachten und nötigenfalls steuernd einzugreifen, ohne selbst in die Geschäftsleitung einzutreten. Die Rechtslage sieht vor, dass der Insolvenzverwalter nicht als gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft auftritt, wohl aber als deren überwachendes Organ.
Die Nauen II Immobilien Projektentwicklungs GmbH ist auf die Entwicklung von Immobilienprojekten spezialisiert – ein Sektor, der sich aktuell verstärkten wirtschaftlichen Herausforderungen gegenübersieht. Ob das Verfahren in die reguläre Eröffnung münden wird, hängt von der Prüfung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit sowie dem Vorliegen eines Eröffnungsgrundes ab.
Die Beteiligten wurden über ihre Rechte zur sofortigen Beschwerde belehrt. Die Entscheidung ist vorläufig und Teil eines gesetzlich vorgesehenen Prozesses zur Sicherung von Gläubigerinteressen im Insolvenzrecht.
Der Beschluss sowie weitere Informationen zum Verfahren sind über das Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – unter dem Aktenzeichen 36n IN 7682/24 einsehbar.