Aktenzeichen: IN 19/25 – Amtsgericht Würzburg
Würzburg, 31. März 2025 – Im laufenden Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der SA – RO Consulting GmbH, mit Sitz in der Königsberger Straße 15 A, 97318 Kitzingen, hat das Amtsgericht Würzburg eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die im Handelsregister des Amtsgerichts Würzburg unter HRB 10961 eingetragene Gesellschaft, vertreten durch ihren Geschäftsführer Özdil Sami, steht damit unter strenger gerichtlicher Kontrolle.
Um das Vermögen der Gesellschaft vor nachteiligen Veränderungen zu schützen, wurde um 14:45 Uhr die Maßnahme gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InsO erlassen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Kai Christian Uhr aus Würzburg bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Theaterstraße 14, telefonisch erreichbar unter 0931 32923717.
Im Zuge der Anordnung wurde entschieden, dass sämtliche Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des Insolvenzverwalters gültig sind. Auch die Einziehung offener Forderungen unterliegt diesem Zustimmungsvorbehalt – eine Maßnahme, die verhindern soll, dass vorhandene Werte unkontrolliert abfließen.
Darüber hinaus besitzt der vorläufige Insolvenzverwalter das Recht, alle wirtschaftlich relevanten Unterlagen einzusehen und notwendige Auskünfte einzuholen. Dies betrifft nicht nur interne Buchführung und Geschäftspapiere der Schuldnerin, sondern auch Auskünfte bei Banken, Behörden, Versicherungen und steuerberatenden Berufen.
Die gerichtliche Anordnung zielt darauf ab, die künftige Insolvenzmasse zu sichern und Klarheit über die finanzielle Lage der GmbH zu schaffen. Gleichzeitig wurden auch Maßnahmen der Zwangsvollstreckung untersagt oder eingestellt, um den geordneten Ablauf des Verfahrens nicht zu gefährden.
Für die SA – RO Consulting GmbH ist dies ein kritischer Wendepunkt. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine Sanierung gelingen oder ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Die Entscheidung kann mit sofortiger Beschwerde angefochten werden. Diese ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg, einzulegen.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen IN 19/25 geführt.