Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat erneut vor dem Anbieter „Interactive Assets“ gewarnt. Nachdem bereits im Januar, Februar und März 2025 entsprechende Warnungen veröffentlicht wurden, treten die Betreiber nun mit einer neuen Internetadresse unter interactiveassets.cc auf. Der Verdacht: Es werden ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Kryptodienstleistungen angeboten.
Besonders perfide ist, dass sich die Betreiber offenbar als seriöse Börsenpartner ausgeben – konkret wird gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern behauptet, das Angebot stamme von der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse GmbH oder der Börse Stuttgart GmbH. Zudem wird fälschlich mit einer angeblichen Beaufsichtigung durch die BaFin geworben. Die Behörde stellt klar: Diese Angaben sind frei erfunden – es handelt sich um Identitätsmissbrauch.
Die rechtliche Grundlage der BaFin-Warnung stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes sowie § 10 Abs. 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes.
Was Anleger jetzt wissen sollten:
BaFin, Bundeskriminalamt und Landeskriminalämter rufen erneut zur besonderen Vorsicht bei Online-Finanzangeboten auf. Vor allem bei unbekannten Plattformen gilt: erst prüfen, dann investieren. Ob ein Unternehmen tatsächlich registriert und beaufsichtigt wird, lässt sich kostenlos in der Unternehmensdatenbank der BaFin recherchieren.
Weitere Hinweise und Tipps zum Schutz vor Online-Betrug gibt es in der BaFin-Podcastfolge „Vorsicht, Betrug“ auf der Website der Finanzaufsicht.