Frage: Frau Bontschev, in Marseille steht eine ganze Gruppe von Personen wegen bandenmäßigen Betrugs mit Immobilien vor Gericht. Was macht diesen Fall aus juristischer Sicht besonders?
Bontschev: Besonders ist hier vor allem die Systematik. Es geht nicht um einen Einzelfall oder einzelne fehlerhafte Beratung, sondern um organisierten Betrug in großem Stil – über Jahre hinweg, mit klarer Arbeitsteilung zwischen Vertrieb, Finanzierung und Bewertung. Das ist strafrechtlich sehr relevant und begründet den Vorwurf des bandenmäßigen Betrugs, der mit deutlich höheren Strafen geahndet wird.
Frage: Die Investoren wurden offenbar gezielt in Schulden getrieben. Worin liegt der Betrug genau?
Bontschev: Der Betrug liegt darin, dass den Investoren systematisch falsche oder unvollständige Informationen vorgelegt wurden. Beispielsweise wurde suggeriert, dass die Immobilie sich durch Mieteinnahmen „trägt“, also keine Zusatzkosten verursacht – was in Wahrheit oft nicht der Fall war. Zusätzlich wurden parallel mehrere Kredite aufgenommen, ohne dass die Banken voneinander wussten. Das ist nicht nur hochriskant, sondern kann auch den Tatbestand der arglistigen Täuschung gegenüber den Banken erfüllen.
Frage: Welche Strafen drohen den Angeklagten?
Bontschev: In Frankreich sind bei bandenmäßigem Betrug Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren möglich – zusätzlich zu hohen Geldbußen. Die Tatsache, dass hier mutmaßlich hunderte oder sogar tausende Geschädigte betroffen sind, könnte sich strafschärfend auswirken. Auch das Unternehmen selbst steht mit auf der Anklagebank – das ist bei Wirtschaftsstraftaten inzwischen häufiger der Fall, insbesondere bei strukturellen Versäumnissen in der Compliance.
Frage: Was bedeutet dieser Fall für Investoren – auch in Deutschland?
Bontschev: Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, Investments kritisch zu hinterfragen, besonders bei Immobilien. Sobald ein Angebot zu gut klingt, um wahr zu sein – etwa durch „Selbstfinanzierung“ ohne Eigenkapital oder Risiko – sollte man sehr genau hinschauen. Auch in Deutschland gibt es vergleichbare Maschen. Ich empfehle grundsätzlich: unabhängige Beratung einholen, alle Verträge prüfen lassen und nie unter Zeitdruck handeln.
Frage: Gibt es für die Opfer in solchen Fällen noch Hoffnung auf Schadensersatz?
Bontschev: Das hängt vom Einzelfall ab. Wenn eine Insolvenz des beteiligten Unternehmens vorliegt, wird es schwierig. Aber oft bestehen Regressmöglichkeiten gegen Vermittler, Gutachter oder Banken, vor allem wenn nachweisbar Fehler oder Pflichtverletzungen vorliegen. Wer betroffen ist, sollte unbedingt anwaltlich prüfen lassen, ob zivilrechtliche Ansprüche bestehen – auch Jahre später noch.