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Insolvenzverfahren eröffnet: Vorläufige Verwaltung über Seniorenresidenz Pohlheim GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Gießen
Aktenzeichen: 6 IN 67/25

Am 1. April 2025 um 14:30 Uhr hat das Amtsgericht Gießen die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Seniorenresidenz Pohlheim GmbH mit Sitz im Fortweg 3, 35415 Pohlheim, angeordnet. Das Unternehmen, eine Pflegeeinrichtung, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Gießen unter HRB 10440 eingetragen und wird durch die Geschäftsführer Jens Brettschneider, Michael Dillmann und Volker Robert Hippler vertreten.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Bärbel Decker mit Kanzleisitz in der Sophienstraße 7, 35576 Wetzlar, bestellt. Die anwaltliche Vertretung der Gesellschaft wird durch Rechtsanwältin Nadja Raiß von der Kanzlei K&L Gates LLP, Frankfurt am Main, geführt.

Mit dem gerichtlichen Beschluss ist die Seniorenresidenz Pohlheim GmbH in ihrer Verfügungsgewalt über das Vermögen erheblich eingeschränkt. Jegliche Verfügungen über Vermögensgegenstände, Forderungseinziehungen oder Belastungen von Anlage-, Umlauf- oder sonstigem Eigentum bedürfen nun der ausdrücklichen Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin. Auch arbeitsrechtliche Änderungen – wie Neueinstellungen, Kündigungen oder Vertragsänderungen – sind ohne ihre Zustimmung nicht wirksam.

Rechtsanwältin Decker wurde außerdem ermächtigt, bestehende Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Schuldner der Seniorenresidenz wurden angewiesen, künftig ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung und nur noch an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin sind gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO untersagt worden, bereits begonnene Vollstreckungen wurden – sofern sie keine unbeweglichen Gegenstände betreffen – bis auf Weiteres eingestellt.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen mit sofortiger Beschwerde angefochten werden. Ebenfalls sind Gläubiger beschwerdeberechtigt, sofern sie die internationale Zuständigkeit des Gerichts anzweifeln. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Zustellung der Entscheidung oder deren öffentliche Bekanntmachung. Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll eines Amtsgerichts erklärt werden, muss jedoch rechtzeitig beim genannten Gericht eingehen.

Amtsgericht Gießen
01. April 2025

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