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BaFin warnt erneut vor Revolvo – Neue Website revolvo.online und Identitätsmissbrauch festgestellt

Momentmal / Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt erneut vor dem Anbieter Revolvo, der inzwischen unter der Domain revolvo.online aktiv ist. Bereits am 5. März 2025 hatte die BaFin eine Warnung zu Revolvo und der mittlerweile inaktiven Website revolvo.pro veröffentlicht.

Auch bei der neuen Website besteht der dringende Verdacht, dass dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten werden.

Vorsicht vor falschen Angaben zur Börse Stuttgart

Besonders irreführend ist der Hinweis, das Angebot stamme angeblich von der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse GmbH bzw. der Börse Stuttgart GmbH. Die BaFin stellt klar:
Diese Angaben sind falsch – die genannten Unternehmen stehen in keinerlei Verbindung zu Revolvo.
Es handelt sich um einen eindeutigen Fall von Identitätsmissbrauch.

Rechtlicher Hinweis

Die Erbringung von Finanzdienstleistungen, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland erfordert zwingend eine Erlaubnis der BaFin. Anbieter wie Revolvo, die ohne diese Genehmigung agieren, handeln illegal und stellen ein erhebliches Risiko für Anlegerinnen und Anleger dar.

Die BaFin rät:

  • Tätigen Sie keine Investitionen über revolvo.online

  • Geben Sie keine persönlichen oder finanziellen Informationen preis

  • Prüfen Sie die Zulassung eines Anbieters stets über die offizielle Unternehmensdatenbank der BaFin unter www.bafin.de

Diese Warnung erfolgt auf Grundlage von § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) und § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG).

Seien Sie wachsam gegenüber Plattformen, die sich unrechtmäßig auf bekannte Börsen oder Finanzinstitute berufen. Vertrauen Sie nur regulierten Anbietern.

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