Der aktuelle Jahresabschluss der ENP Windpark Fürstenau Eins GmbH & Co. KG zum 31.12.2023 zeigt ein Projektunternehmen, das sich weiterhin in einem typischen Abschreibungs- und Tilgungsverlauf befindet, jedoch unter einem signifikanten Eigenkapitalabbau leidet. Für Anleger und Gesellschafter ergibt sich ein Bild, das sowohl Chancen als auch klare Warnzeichen beinhaltet.
Besonders auffällig ist der starke Rückgang des Eigenkapitals: Es sank von rund 2,06 Mio. Euro im Vorjahr auf nur noch 1,29 Mio. Euro – ein Minus von etwa 37 %. Das weist auf Verlustverrechnungen aus Vorjahren oder dem laufenden Betrieb hin, auch wenn ein konkreter Bilanzverlust oder Jahresfehlbetrag im Bericht nicht ausgewiesen wurde. Ein Bilanzgewinn existiert nicht, sodass auch keine Ausschüttung erfolgt. Für Anleger bedeutet dies, dass der Kapitalerhalt aktuell wichtiger ist als Erträge – eine typische Situation bei Projektgesellschaften mit hohem Investitionsbedarf in der Anfangs- oder Abschreibungsphase.
Auf der Aktivseite zeigt sich ein deutlicher Rückgang im Sachanlagevermögen, das von rund 10,55 Mio. Euro auf 9,67 Mio. Euro gefallen ist. Die Differenz entspricht den planmäßigen Abschreibungen – diese Entwicklung ist bei Windenergieanlagen mit typischer Lebensdauer zwischen 15 und 20 Jahren zu erwarten, aber sie reduziert gleichzeitig die bilanzielle Substanz. Hier stellt sich mittelfristig die Frage, wie Ersatzinvestitionen oder Laufzeitverlängerungen geplant sind.
Die liquiden Mittel sind mit 864.000 Euro im Vergleich zum Vorjahr (1,5 Mio. Euro) deutlich zurückgegangen. Auch die Forderungen haben abgenommen, insbesondere gegenüber Gesellschaftern (von 400.830 auf 263.086 Euro). Es ist positiv zu bewerten, dass Forderungen gegenüber Gesellschaftern weiter zurückgeführt wurden, da sie das wirtschaftliche Risiko gegenüber Dritten nicht mindern.
Die Rückstellungen wurden deutlich reduziert – von rund 176.000 Euro auf 66.000 Euro. Ob dies auf niedrigeren Aufwand, Steueranpassungen oder optimierte Bewertungen zurückzuführen ist, bleibt offen. Es könnte aber auch auf eine zu optimistische Bewertung ungewisser Verpflichtungen hinweisen – was aus Anlegersicht kritisch zu hinterfragen wäre.
Auf der Passivseite dominieren weiterhin die Verbindlichkeiten, die mit 9,83 Mio. Euro den Großteil der Finanzierung ausmachen. Zwar wurden sie gegenüber dem Vorjahr leicht abgebaut (rund 860.000 Euro weniger), sie machen aber immer noch fast 88 % der Bilanzsumme aus. Der Anteil langfristiger Verbindlichkeiten ist mit 8,6 Mio. Euro hoch, was für stabile Kreditverhältnisse spricht, aber auch zukünftige Liquiditätsbindungen bedeutet. Auffällig positiv: Es bestehen kaum Gesellschafterverbindlichkeiten (nur 4.588 Euro), was auf eine weitgehend externe Finanzierung schließen lässt und die Struktur übersichtlicher macht.
Bemerkenswert ist zudem, dass die Gesellschaft keine Mitarbeiter beschäftigt. Das lässt darauf schließen, dass der operative Betrieb (z. B. technische und kaufmännische Betriebsführung) vollständig ausgelagert ist. Für Anleger bedeutet das: operative Abhängigkeit von Dienstleistern, dafür aber schlanke Verwaltungskosten.
Fazit aus Anlegersicht:
Die ENP Windpark Fürstenau Eins GmbH & Co. KG befindet sich bilanziell in einer Phase des Substanz- und Eigenkapitalabbaus. Die hohe Fremdkapitalquote in Verbindung mit sinkender Liquidität und abgeschriebenem Sachanlagevermögen erfordert eine mittelfristige strategische Perspektive: Wie werden Tilgungslasten, Laufzeitverlängerungen und potenziell sinkende Erlöse in Zukunft kompensiert?
Positiv ist, dass keine erheblichen neuen Schulden aufgebaut wurden, dass die Verbindlichkeiten langfristig strukturiert sind und dass kaum operative Risiken aus Personalverantwortung bestehen. Dennoch ist die fehlende Eigenkapitalstabilität ein ernstzunehmendes Thema – vor allem für Anleger, die auf Ausschüttungen hoffen oder den langfristigen Substanzerhalt im Blick haben.
Empfehlung: Für beteiligte Anleger empfiehlt sich, den nächsten Geschäftsbericht sehr genau auf operative Ertragskennzahlen, Erlösquellen und Instandhaltungsstrategie zu prüfen. Wer neu investieren will, sollte sich umfassend zur Restlaufzeit der Windenergieanlagen, zum Einspeisevertrag sowie zur Tilgungsstruktur beraten lassen.