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Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet: SPARKS Solutions GmbH unter gerichtlicher Aufsicht

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 155/25 – Amtsgericht Ingolstadt

Ingolstadt, 31. März 2025 – Im laufenden Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen die SPARKS Solutions GmbH, mit Geschäftssitz in der Friedrichshofener Straße 20, 85049 Ingolstadt, hat das Amtsgericht Ingolstadt heute um 10:15 Uhr einen bedeutenden Beschluss gefasst.

Zum Schutz des Schuldnervermögens und zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen hat das Gericht die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InsO angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, die wirtschaftliche Substanz des Unternehmens zu sichern und eine geordnete Prüfung der Fortführungsfähigkeit zu ermöglichen.

Die im Handelsregister unter der Nummer HRB 9260 geführte GmbH wird vertreten durch die beiden Geschäftsführer Uwe Mühlberger und Stefan Schwaiger. In diesem sensiblen Stadium des Verfahrens wurde die Münchner Kanzlei Dörndorfer, Kuhne & Rassmann Partnerschaft mbB mit der vorläufigen Verwaltung beauftragt. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Marc-André Kuhne benannt.

Ihm obliegt es nun, die wirtschaftlichen Strukturen und Finanzen des Unternehmens zu prüfen, Außenstände zu sichern sowie ein Sonderkonto für die Insolvenzmasse einzurichten. Verfügungen der SPARKS Solutions GmbH über ihr Vermögen sind ab sofort nur mit seiner Zustimmung wirksam – dies betrifft auch die Einziehung von Außenständen.

Ziel dieser Maßnahme ist es, das Vertrauen der Gläubiger zu wahren und eine ordnungsgemäße Fortführung oder geordnete Abwicklung des Unternehmens vorzubereiten. Die Schuldner der Gesellschaft – also Vertragspartner oder Kunden mit Zahlungsverpflichtungen – sind ausdrücklich aufgefordert, Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten, um sich rechtswirksam von ihren Verpflichtungen zu befreien.

Die SPARKS Solutions GmbH ist in einem innovativen Umfeld tätig und genießt in Fachkreisen Anerkennung für technologisch anspruchsvolle Lösungen. Ob sich für das Unternehmen ein Weg zur Sanierung und Fortführung unter Insolvenzschutz eröffnet, wird die Analyse des vorläufigen Verwalters in den kommenden Wochen zeigen.

Die Entscheidung des Gerichts markiert damit einen Wendepunkt in der Unternehmensgeschichte – und gleichzeitig einen Neuanfang unter gerichtlicher Kontrolle. Der Insolvenzverwalter wird nun alle erforderlichen Schritte unternehmen, um die wirtschaftlichen Grundlagen sorgfältig zu durchleuchten und gegebenenfalls eine Fortführungslösung zu erarbeiten.

Verfahrensbeteiligte und Interessierte können den vollständigen Beschluss in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Ingolstadt einsehen. Rechtsmittel gegen diesen Beschluss sind im Rahmen der sofortigen Beschwerde binnen zwei Wochen möglich.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen IN 155/25 fortgeführt.

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