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Sicherungsmaßnahmen aufgehoben: Verfahren gegen Gröner Commercial GmbH & Co. KG eingestellt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3613 IN 478/25 – Amtsgericht Charlottenburg

Berlin, 28. März 2025 – Im Insolvenzantragsverfahren gegen die Gröner Commercial GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Bismarckstraße 79, 10627 Berlin, wurde ein entscheidender Schritt vollzogen. Das Amtsgericht Charlottenburg hat sämtliche am 10. März 2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO aufgehoben, nachdem die antragstellende Gläubigerin am 27. März 2025 die Hauptsache für erledigt erklärt hat.

Die Gröner Commercial GmbH & Co. KG, eingetragen im Handelsregister unter HRA 58374, wurde im Verfahren vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Gröner Immobilien Verwaltungs GmbH, welche wiederum unter der Leitung von Geschäftsführer Christoph Gröner steht.

Der Hintergrund des Verfahrens

Gegen das Unternehmen war ein Insolvenzantrag gestellt worden, auf den das Gericht umgehend reagierte: Am 10. März 2025 wurden vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet, um das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und etwaigen Nachteilen für Gläubiger vorzubeugen. Dies ist in Insolvenzantragsverfahren ein gängiger Schritt, um eine ungeordnete Vermögensverlagerung oder Verschlechterung der finanziellen Lage während des Prüfungszeitraums zu verhindern.

Die nun erfolgte Erledigterklärung der Gläubigerin lässt darauf schließen, dass entweder die Forderung beglichen oder anderweitig beigelegt wurde. Damit entfällt die Grundlage für das Fortbestehen des Insolvenzverfahrens, was das Gericht zur Aufhebung der Maßnahmen bewog.

Rechtliche Folgen

Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen bedeutet, dass die Gröner Commercial GmbH & Co. KG wieder uneingeschränkt über ihr Vermögen verfügen kann. Alle im Rahmen des § 21 InsO beschränkten Verfügungsrechte treten somit außer Kraft. Gläubiger, Drittschuldner oder sonstige Verfahrensbeteiligte haben damit keine Sonderregelungen mehr zu beachten.

Ausblick

Die Beilegung eines Insolvenzantragsverfahrens durch Erledigterklärung ist ein deutliches Zeichen für eine außergerichtliche Einigung oder Klärung der Forderungslage. Für das betroffene Unternehmen bedeutet dies zunächst einmal eine Stabilisierung der rechtlichen und geschäftlichen Lage. Ob dies auch eine wirtschaftliche Konsolidierung nach sich zieht, wird sich in den kommenden Monaten zeigen.

Das Verfahren unter dem Aktenzeichen 3613 IN 478/25 ist somit abgeschlossen, der Insolvenzrichter hat mit Beschluss vom 28. März 2025 die Aufhebung der einstigen Einschränkungen formell bestätigt.

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