Aktenzeichen: 67h IN 32/25 – Amtsgericht Hamburg
Gute Nachrichten für die Sabrosa GmbH mit Sitz in der Eißendorfer Straße 39, 21073 Hamburg: Im laufenden Insolvenzeröffnungsverfahren hat das Amtsgericht Hamburg am 28. März 2025 die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen vom 05. Februar 2025 aufgehoben. Damit erhält das Unternehmen vorerst seine unternehmerische Handlungsfreiheit zurück.
Die im Handelsregister unter HRB 144362 eingetragene Sabrosa GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Isidro Alarcon, ist in der Produktion und dem Verkauf von Lebensmitteln tätig. Die zuvor ergriffenen Maßnahmen dienten dem Schutz des Vermögens während der Prüfung eines Insolvenzantrags – etwa durch Einschränkungen bei Verfügungen oder durch Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters.
Mit dem aktuellen Beschluss bedeutet die Aufhebung dieser Maßnahmen: Es besteht kein unmittelbarer Eröffnungsgrund oder kein rechtlicher Handlungsbedarf mehr, der eine Fortführung der insolvenzrechtlichen Sicherungen rechtfertigt. Möglich ist beispielsweise eine Rücknahme oder Klärung des Insolvenzantrags, eine Sanierung im Hintergrund oder die Zahlung der ausstehenden Verbindlichkeiten.
Das Verfahren wird weiterhin unter dem Aktenzeichen 67h IN 32/25 beim Amtsgericht Hamburg geführt. Für Geschäftspartner, Kunden und Gläubiger ist dieser Schritt ein positives Signal: Die Sabrosa GmbH bleibt geschäftsfähig und unterliegt nicht länger den Einschränkungen eines vorläufigen Insolvenzverfahrens.
Ob dies den dauerhaften wirtschaftlichen Neustart bedeutet oder lediglich eine Atempause markiert, wird sich in den kommenden Wochen zeigen – der jetzige Beschluss schafft jedoch die Grundlage für einen optimistischen Ausblick.