Dark Mode Light Mode

Schwierige Zeiten für Zwickauer Bauunternehmen: Ambiente Massivhaus GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 303 IN 611/25 – Amtsgericht Chemnitz

Zwickau – Inmitten wirtschaftlicher Unsicherheiten innerhalb der regionalen Bauwirtschaft hat das Amtsgericht Chemnitz – Insolvenzgericht am 26. März 2025 einen einschneidenden Beschluss über das Schicksal der Ambiente Massivhaus GmbH gefällt. Die Gesellschaft mit Sitz an der Äußeren Schneeberger Straße 6 in 08056 Zwickau, vertreten durch Geschäftsführer Mario Scholz, steht ab sofort unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Die Entscheidung erfolgte nach Berichtigung eines formellen Fehlers im ursprünglichen Rubrum.

Das Unternehmen, im Handelsregister unter HRB 23970 geführt, war als Anbieter von Massivhauslösungen in der Region bekannt – mit dem Versprechen solider Bauqualität und individueller Planung. Nun jedoch steht das Bauunternehmen vor der Frage, ob eine Fortführung unter Insolvenzschutz gelingen kann oder ein geregelter Rückzug vom Markt notwendig wird.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. jur. Marlon Foit aus Zwickau bestellt. Mit seiner Kanzlei in der Bosestraße 9 wird er die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens prüfen, das Vermögen sichern und überwachen, ob eine Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens möglich ist. Ihm obliegt fortan die Überwachung der Geschäftsführung sowie die Erhaltung der Insolvenzmasse im Interesse der Gläubiger.

Die zentralen Maßnahmen des Beschlusses:

Die Ambiente Massivhaus GmbH darf ab sofort nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen – darunter fallen auch alltägliche Geschäftshandlungen und Transaktionen. Dr. Foit ist ermächtigt, sämtliche Forderungen, insbesondere Bankguthaben, auf ein neu einzurichtendes Sonderkonto zu überführen und die Zahlungsflüsse zu kontrollieren.

Zudem ist er berechtigt, die Geschäftsräume zu betreten, Akteneinsicht zu nehmen und Informationen von Behörden, Banken, Versicherungen sowie wirtschaftsnahen Berufsgruppen einzuholen. Die Schuldnerin wiederum ist verpflichtet, volle Auskunft zu erteilen und sämtliche Unterlagen zugänglich zu machen.

Zwangsvollstreckungen gegen das Unternehmen sind bis auf Weiteres untersagt oder eingestellt, soweit keine unbeweglichen Vermögenswerte betroffen sind. Neue Maßnahmen dieser Art dürfen – mit Ausnahme der Vermögensauskunft – nicht eingeleitet werden.

Ein Hoffnungsschimmer oder das Ende?

Mit dem Aktenzeichen 303 IN 611/25 beginnt für die Ambiente Massivhaus GmbH eine Phase der Unsicherheit, aber auch der Chance. Sollte sich im Rahmen der vorläufigen Verwaltung zeigen, dass tragfähige Sanierungskonzepte möglich sind, könnten Investoren oder Restrukturierungsmaßnahmen eine neue Perspektive bieten.

Für Kunden, Partner und Gläubiger bedeutet der Beschluss, dass nun höchste Sorgfalt im Umgang mit dem Unternehmen geboten ist – alle Zahlungen und rechtlichen Schritte sind ausschließlich in enger Abstimmung mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter zu unternehmen.

In einer ohnehin angespannten Baukonjunktur trifft dieser Fall einen weiteren Baustein der sächsischen Bauwirtschaft. Ob Ambiente Massivhaus noch einmal zu neuem Fundament finden kann, entscheidet sich in den kommenden Wochen.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Anlegeranalyse zur Windpark Dahlem GmbH & Co. KG: Zwischen stabilem Betrieb und bilanzieller Belastung

Next Post

Autohaus Bredemeier GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Neustart oder Abschied auf Raten?