Was als fröhlicher Kindergeburtstag begann, endete in einem dramatischen Unglück: Im Berchtesgadener Land sind bei einem Unfall mit einem Motorschlitten insgesamt acht Personen verletzt worden – darunter sechs Kinder, zwei davon schwer. Auch eine 37-jährige Frau und ein 64-jähriger Mann erlitten Verletzungen, wie die Polizei am Sonntag mitteilte.
Die Geburtstagsfeier fand in einer Garage für Pistenraupen an der Talstation des Skigebiets Bischofswiesen statt. Es war eine private Veranstaltung mit winterlichem Flair – ein besonderer Tag für die Kinder, die sich auf Schnee, Spiel und Überraschungen freuten.
Doch gegen Ende der Feier kam es zu einem folgenschweren Vorfall: Laut Angaben der Polizei wollte die 37-jährige Frau, vermutlich eine der erwachsenen Begleitpersonen, den Kindern noch ein Highlight bieten und plante eine Rundfahrt mit einem Motorschlitten. Was genau dann geschah, ist derzeit noch Gegenstand der Ermittlungen – doch offenbar verlor die Frau aus bislang ungeklärter Ursache die Kontrolle über das Fahrzeug.
Der Motorschlitten kam von der vorgesehenen Strecke ab und erfasste mehrere Kinder, die sich im Bereich der Garage aufhielten. Einige wurden von dem Fahrzeug mitgeschleift, andere durch umherfliegende Teile verletzt. Auch der 64-jährige Mann, offenbar ein weiteres Mitglied der Geburtstagsgesellschaft, wurde in den Unfall verwickelt.
Die Rettungskräfte waren rasch vor Ort. Zwei Kinder mussten mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert werden, vier weitere kamen mit leichteren Blessuren davon. Auch die beiden Erwachsenen wurden medizinisch versorgt. Eine Notfallseelsorgerin kümmerte sich um geschockte Eltern und Kinder.
Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen, ein Gutachter wurde eingeschaltet. Die zentrale Frage: War der Einsatz des Motorschlittens auf diesem Gelände überhaupt erlaubt und sicher?
Die Geburtstagsfeier, die wohl allen lange in Erinnerung bleiben wird – jedoch aus den tragischsten Gründen –, wirft nun nicht nur juristische, sondern auch moralische Fragen auf: Wie viel „besonderes Erlebnis“ ist zu viel, wenn es um die Sicherheit von Kindern geht?