Aktenzeichen: 810 IN 408/25 N-77 – Amtsgericht Frankfurt am Main
Die Neyer & Lorenz GmbH, mit Sitz in der Speicherstraße 2, 60327 Frankfurt am Main, steht ab sofort unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 28. März 2025 um 14:00 Uhr im Rahmen des laufenden Insolvenzantragsverfahrens wichtige Schutzmaßnahmen nach der Insolvenzordnung angeordnet, um das Unternehmensvermögen vor nachteiligen Veränderungen zu bewahren.
Die im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt unter HRB 80725 eingetragene Gesellschaft wird durch Geschäftsführer Hendrik Neis vertreten. Über die genaue Geschäftstätigkeit der Neyer & Lorenz GmbH wurden im Beschluss keine Angaben gemacht, jedoch lässt die Repräsentanz in zentraler Lage auf ein aktives Engagement im gewerblichen oder projektbezogenen Dienstleistungssektor schließen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Frankfurter Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing (Kanzlei Trebing + Bert, Hanauer Landstraße 148 a, 60314 Frankfurt am Main) bestellt. Ihm obliegt es nun, das Vermögen des Unternehmens zu sichern, alle wirtschaftlichen Aktivitäten zu überwachen und zu prüfen, ob eine Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens gerechtfertigt und finanziell durchführbar ist.
Mit der Anordnung gilt:
- Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin sind ab sofort nur mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
- Dies betrifft unter anderem Zahlungen, Verträge, Forderungseinzüge und Vermögensverschiebungen jeder Art.
Der vorläufige Insolvenzverwalter fungiert dabei nicht als Vertreter der Gesellschaft, sondern als Kontrollinstanz, die Gläubigerinteressen wahren und ein realistisches Bild der wirtschaftlichen Gesamtlage erstellen soll.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 810 IN 408/25 N-77 geführt. Für Gläubiger, Geschäftspartner und Kunden der Neyer & Lorenz GmbH bedeutet dies, dass künftig alle geschäftlichen Transaktionen mit Vorsicht und in Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter durchgeführt werden müssen.
Ob sich das Unternehmen durch Sanierungsmaßnahmen stabilisieren kann oder eine geordnete Abwicklung erfolgen muss, wird sich nach eingehender Prüfung in den kommenden Wochen zeigen. Der eingeschlagene Weg bietet zumindest rechtliche Klarheit und die Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang – unter professioneller Aufsicht.