Dark Mode Light Mode

Konradin-Druck GmbH: Allgemeines Verfügungsverbot im vorläufigen Insolvenzverfahren angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 13 IN 124/25 – Amtsgericht Esslingen

Ein bedeutender Akteur der Druck- und Medienbranche gerät ins Wanken: Die Konradin-Druck Gesellschaft mit beschränkter Haftung, mit Sitz in der Kohlhammerstraße 1–15, 70771 Leinfelden-Echterdingen, steht unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Das Amtsgericht Esslingen hat am 28. März 2025 um 08:45 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot über das Vermögen der Schuldnerin verhängt – ein Schritt, der die vollständige Kontrolle über das Unternehmen vorläufig auf den Insolvenzverwalter überträgt.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 222249 eingetragen und wird durch die Geschäftsführer Peter Martin Josef Dilger und Gerd Lutzeier vertreten. In dem Verfahren wird die Schuldnerin durch die renommierte Kanzlei CMS Hasche Sigle juristisch vertreten.

Mit dem aktuellen Beschluss gelten folgende zentrale Maßnahmen:

  1. Die Konradin-Druck GmbH darf nicht mehr eigenständig über ihr Vermögen verfügen – sämtliche Verwaltungs- und Verfügungsrechte wurden auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  2. Die zuvor am 26. Februar 2025 erlassenen Maßnahmen bleiben vollumfänglich in Kraft.
  3. Laufende Zivilverfahren gegen die Schuldnerin werden gemäß § 240 ZPO unterbrochen, solange die vorläufige Insolvenzverwaltung besteht.

Diese Maßnahme zielt darauf ab, das verbleibende Vermögen der Gesellschaft zu sichern und eine mögliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage zu verhindern. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun prüfen, ob eine Sanierung denkbar ist, das Vermögen die Verfahrenskosten deckt und wie mit offenen Forderungen und Verpflichtungen umzugehen ist.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 13 IN 124/25 geführt.

Was bedeutet das für Beteiligte?

  • Gläubiger sollten von eigenständigen Vollstreckungsmaßnahmen absehen.
  • Vertragspartner und Kunden müssen sich auf eingeschränkte Handlungsfähigkeit der Gesellschaft einstellen.
  • Gerichtliche Verfahren gegen die Konradin-Druck GmbH ruhen bis zur weiteren Entscheidung.

Die kommenden Wochen werden entscheidend dafür sein, ob das Unternehmen durch ein Insolvenzplanverfahren gerettet werden kann oder eine Abwicklung unausweichlich ist. Als eines der traditionsreicheren Druckhäuser in Baden-Württemberg wäre eine Sanierung im Interesse zahlreicher Arbeitsplätze und Geschäftsbeziehungen.

Der Beschluss des Gerichts unterstreicht die Ernsthaftigkeit der finanziellen Lage, eröffnet jedoch auch Chancen auf einen geordneten Neuanfang – unter insolvenzrechtlicher Aufsicht und mit fachkundiger Begleitung.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

ZHG Erbendorf GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung gestellt

Next Post

Runder Tisch in Berlin: Experten beraten über Strategien im Umgang mit Long Covid