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Endgültiges Aus für Nefes Company GmbH: Insolvenz mangels Masse abgewiesen
Kein Geld für ein Verfahren: Insolvenzantrag der BADAG Badische Ausbaugesellschaft UG & Co. KG mangels Masse abgewiesen
ZHG Erbendorf GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung gestellt

Kein Geld für ein Verfahren: Insolvenzantrag der BADAG Badische Ausbaugesellschaft UG & Co. KG mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 4 IN 20/25 – Amtsgericht Pforzheim

Das wirtschaftliche Ende der BADAG Badische Ausbaugesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, mit Sitz in der Brühlstraße 6, 75210 Keltern, wurde am 28. März 2025 durch das Amtsgericht Pforzheim offiziell besiegelt. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wurde mangels Masse abgewiesen – ein deutliches Zeichen dafür, dass selbst die Kosten eines Verfahrens nicht mehr gedeckt werden können.

Die im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRA 706370 eingetragene Gesellschaft wurde durch Gesellschafter Roland Klink vertreten. Vertreten im Verfahren wurde sie von der Rechtsanwältin Regina Schwager-Feger aus Mühlacker.

Die Abweisung mangels Masse ist ein drastischer, aber eindeutiger Beschluss: Es ist kein verwertbares Vermögen mehr vorhanden, um auch nur die grundlegendsten Kosten eines Insolvenzverfahrens zu tragen – etwa für einen Insolvenzverwalter oder die Gläubigerkommunikation. In der Regel führt dieser Schritt zur Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister, sofern keine Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt wird.

Gläubiger bleiben auf ihren Forderungen sitzen – sie erhalten keinen Insolvenzbeschluss, keine Quote, keine Aufarbeitung. Für Geschäftspartner und Gläubiger ist dies häufig der ernüchterndste Ausgang eines Insolvenzverfahrens.

Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 4 IN 20/25 geführt. Eine sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Pforzheim eingelegt werden, sofern etwa neue Erkenntnisse zur Masse oder Dritte bereit wären, die Verfahrenskosten zu übernehmen.

Der Beschluss bedeutet für die BADAG nicht nur das faktische Ende ihrer Geschäftstätigkeit – sondern vor allem auch das endgültige Scheitern eines Unternehmens, das offenbar keine Chance mehr auf Sanierung oder Fortführung hatte. Ein stilles, juristisches Ende – ohne Insolvenzverfahren, ohne Sanierung, ohne Abwicklung.

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