Aktenzeichen: 3602 IN 2205/25 – Amtsgericht Charlottenburg
Ein weiteres Berliner Start-up aus der Digital-Health-Branche steht unter Druck: Die Doctorly GmbH, mit Sitz in der Donaustraße 44, 12043 Berlin, hat Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen gestellt. Am 31. März 2025 um 08:00 Uhr ordnete das Amtsgericht Charlottenburg den Beginn der vorläufigen Insolvenzverwaltung an, um die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern.
Das 2018 gegründete Unternehmen, im Handelsregister unter HRB 191251 eingetragen, wurde durch Samir El-Alami (geschäftsführender Gesellschafter) und Nicklas Teicke (Geschäftsführer) geleitet. Doctorly war auf die Entwicklung und den Vertrieb digitaler Technologien für die Gesundheitsindustrie spezialisiert – mit Fokus auf cloudbasierte Praxissoftware, Patientenmanagement und digitale Vernetzung im medizinischen Alltag. Das Start-up hatte sich zum Ziel gesetzt, die Digitalisierung in Arztpraxen in Deutschland entscheidend voranzubringen.
Kernelemente des gerichtlichen Beschlusses:
-
Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin (einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügung) sind untersagt; bereits begonnene Maßnahmen werden eingestellt.
-
Verfügungen der Doctorly GmbH über ihre Vermögensgegenstände sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
-
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thorsten Petersen, Budapester Straße 31, 10787 Berlin, bestellt.
-
Die Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis über Bankkonten und Außenstände liegt nun ausschließlich beim Insolvenzverwalter.
-
Petersen ist ermächtigt, Sonderkonten zu eröffnen, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen und die Liquiditätsflüsse zu kontrollieren.
-
Dritte – insbesondere Kunden, Dienstleister und Kooperationspartner – dürfen nur noch an den vorläufigen Verwalter leisten, nicht an das Unternehmen selbst.
Bedeutung für den Markt und Beteiligte:
Die Doctorly GmbH galt als Hoffnungsträger der deutschen HealthTech-Szene und war unter anderem wegen ihrer klaren Nutzerführung, DSGVO-konformen Infrastruktur und integrationsfähigen Plattformlösungen in Fachkreisen hoch angesehen. Der Insolvenzantrag dürfte deshalb nicht nur finanzielle, sondern auch vertrauensbasierte Auswirkungen in der Branche haben.
Für Gläubiger und Geschäftspartner ist ab sofort besondere Vorsicht geboten: Jeglicher Kontakt in Bezug auf Zahlungen, Vertragsfragen oder Leistungserfüllung sollte ausschließlich über den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen, um rechtliche Risiken zu vermeiden.
Ob eine Sanierung des Unternehmens realistisch ist, wird sich in den nächsten Wochen entscheiden. Denkbar wäre – wie in der Start-up-Welt nicht unüblich – auch ein Management Buy-out, eine Investorenlösung oder ein Verkauf einzelner Geschäftsbereiche.
Das Verfahren unter dem Aktenzeichen 3602 IN 2205/25 wird damit zu einem Prüfstein für die Zukunftsfähigkeit eines Digital Health Players, der einst angetreten war, die deutsche Arztpraxis grundlegend zu modernisieren.