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Gastrobetrieb Arcobaleno UG: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 70d IN 33/25 – Amtsgericht Köln

Die Gastrobetrieb Arcobaleno UG (haftungsbeschränkt), mit Sitz in der Nettegasse 29, 50259 Pulheim, befindet sich ab dem 28. März 2025 um 14:09 Uhr unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Dies hat das Amtsgericht Köln im Rahmen des laufenden Insolvenzeröffnungsverfahrens gemäß §§ 21, 22 InsO beschlossen.

Das Unternehmen, im Handelsregister Köln unter HRB 116801 eingetragen, wird durch Geschäftsführer Gani Rama vertreten und betreibt einen Gastronomiebetrieb – vermutlich ein Restaurant oder Café mit lokalem Schwerpunkt. Die wirtschaftliche Lage ließ offenbar keine tragfähige Fortführung ohne gerichtliche Eingriffe mehr zu.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Markus Nowak, Friesenplatz 17a, 50672 Köln, bestellt. Ihm obliegt nun die Überwachung sämtlicher finanzieller und operativer Vorgänge, um das Vermögen der Schuldnerin zu sichern.

Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:

  • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen – z. B. Zahlungen, Verkäufe oder Vertragsabschlüsse – sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

  • Drittschuldnern (Kunden, Vertragspartnern, Mietern etc.) ist es untersagt, weiterhin an die Schuldnerin direkt zu zahlen.

  • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, sämtliche Bankguthaben und offenen Forderungen einzuziehen und über eingehende Gelder zu verfügen (§ 23 Abs. 1 InsO).

Diese Anordnung soll verhindern, dass das noch vorhandene Vermögen geschmälert wird, bevor geprüft ist, ob ein ordentliches Insolvenzverfahren eröffnet werden kann – oder ob andere Wege zur Unternehmenssanierung möglich sind.

Das Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen 70d IN 33/25. Geschäftspartner, Lieferanten und Gläubiger sind nun gut beraten, alle weiteren Schritte mit dem Insolvenzverwalter abzustimmen, um rechtliche Nachteile zu vermeiden.

Ob der „Arcobaleno“ – der Regenbogen – doch noch ein Licht am Horizont sieht, entscheidet sich in den nächsten Wochen. Die jetzige Maßnahme ist der erste Schritt auf dem Weg zu Klarheit – sei es durch Sanierung, Verkauf oder Abwicklung.

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