Aktenzeichen: 810 IN 240/25 E-33- – Amtsgericht Frankfurt am Main
Frankfurt am Main, 27. März 2025 – Die wirtschaftliche Schieflage der Energiepro Service- und Instandhaltungsmanagement TGA GmbH, ansässig in der Berner Straße 107, 60437 Frankfurt, erfährt mit dem heutigen gerichtlichen Beschluss eine entscheidende Verschärfung. Bereits am 21. Februar 2025 wurde im Rahmen des laufenden Insolvenzantragsverfahrens die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet – nun folgen weitreichende zusätzliche Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens der Antragstellerin.
Mit der heutigen Anordnung wird der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt von der renommierten Kanzlei White & Case Insolvenz GbR, ausdrücklich ermächtigt, Bankguthaben und sämtliche sonstigen Forderungen der Gesellschaft einzuziehen. Die eingehenden Gelder sind auf ein speziell eingerichtetes Verfahrenskonto zu überführen, über das allein der vorläufige Verwalter verfügen darf.
Klare Anweisungen an Drittschuldner
Zudem wurde den Schuldnern der Energiepro GmbH ausdrücklich untersagt, weiterhin an das Unternehmen selbst zu zahlen. Zahlungen sind nur noch über den vorläufigen Insolvenzverwalter zulässig – eine Maßnahme, die darauf abzielt, unkontrollierte Vermögensabflüsse zu verhindern und die Insolvenzmasse lückenlos zu sichern. Verstöße gegen diese Vorgaben können für die Leistenden haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Hintergrund des Verfahrens
Die Energiepro GmbH, geführt durch Geschäftsführer Patrick Schmidt, ist im Bereich technisches Gebäudemanagement und Instandhaltungsservices tätig. Angesichts der wirtschaftlichen Lage – möglicherweise verursacht durch Zahlungsausfälle, hohe Betriebskosten oder Projektverluste – sah sich das Unternehmen offenbar gezwungen, einen Insolvenzantrag zu stellen.
Bereits im ursprünglichen Beschluss vom Februar wurde Dr. Kleinschmidt mit der Überwachung und Sicherung des Unternehmensvermögens betraut. Die jetzige Erweiterung seiner Befugnisse spiegelt wider, dass akute Handlungsnotwendigkeit gesehen wird, um vorhandene Vermögenswerte zu schützen und Gläubigerinteressen zu wahren.
Wie geht es weiter?
Der weitere Verlauf des Verfahrens hängt maßgeblich von den Erkenntnissen ab, die der Insolvenzverwalter über die wirtschaftliche Gesamtlage und mögliche Sanierungspotenziale gewinnen wird. Dr. Kleinschmidt ist nun befugt, tiefgreifend in das Zahlungswesen des Unternehmens einzugreifen – ein Schritt, der regelmäßig im Vorfeld einer förmlichen Insolvenzeröffnung erfolgt.
Einsicht für Beteiligte
Der vollständige Beschluss sowie die damit verbundene Rechtsmittelbelehrung können durch die Beteiligten des Verfahrens in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Frankfurt am Main eingesehen werden.
Fazit
Das Verfahren unter dem Aktenzeichen 810 IN 240/25 E-33- zeigt, wie engmaschig die rechtliche und finanzielle Überwachung in einem Insolvenzantragsverfahren ausfällt. Für die Energiepro GmbH bedeutet die Maßnahme einerseits eine starke Einschränkung der unternehmerischen Autonomie – andererseits aber auch die Chance auf eine kontrollierte Sanierung oder geregelte Abwicklung unter professioneller Aufsicht. Welche Richtung das Verfahren letztlich nehmen wird, bleibt in den kommenden Wochen abzuwarten.