Ab dem 1. Mai 2025 treten in Deutschland bedeutende Änderungen bei der Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen in Kraft. Künftig werden ausschließlich digitale Passfotos akzeptiert; gedruckte Fotos auf Papier sind nicht mehr zulässig.
Was bedeutet das für Antragstellende?
Digitale Erstellung und Übermittlung: Das biometrische Passfoto wird entweder direkt in der Passbehörde mittels spezieller Selbstbedienungsterminals aufgenommen oder von zertifizierten Fotografen erstellt. In beiden Fällen erfolgt die Übermittlung des Fotos auf sicherem, elektronischem Weg direkt an die zuständige Behörde.
Keine Papierfotos mehr: Gedruckte Passbilder werden ab diesem Datum nicht mehr akzeptiert. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Sicherheit zu erhöhen und Manipulationen, wie das sogenannte Morphing, zu verhindern.
Weitere Neuerungen:
Direktversand der Dokumente: Es wird voraussichtlich möglich sein, sich den neuen Reisepass oder Personalausweis direkt nach Hause liefern zu lassen, wodurch ein weiterer Behördengang entfällt.
Erinnerungsservice: Bürgerinnen und Bürger können auf Wunsch per E-Mail an den Ablauf ihrer Dokumente erinnert werden, um rechtzeitig einen neuen Antrag zu stellen.
Was sollten Sie tun?
Informieren Sie sich rechtzeitig: Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Passbehörde über die neuen Verfahren und die Verfügbarkeit von Selbstbedienungsterminals.
Nutzen Sie zertifizierte Fotografen: Wenn Sie Ihr Passfoto nicht im Amt erstellen lassen möchten, wenden Sie sich an einen zertifizierten Fotografen, der die digitale Übermittlung anbietet.
Diese Änderungen sind Teil der Bemühungen der Bundesregierung, das Pass- und Ausweiswesen zu modernisieren und die Prozesse für Bürgerinnen und Bürger zu vereinfachen.