Aktenzeichen: 36 IN 44/25 – Amtsgericht Hameln
Düsseldorf / Hameln, 31. März 2025 – Für die BEVO DE Alpha 1f GmbH, mit Sitz an der Angermunder Straße 126, 40489 Düsseldorf, ist ein bedeutender Wendepunkt erreicht. Im Rahmen des beim Amtsgericht Hameln anhängigen Insolvenzantragsverfahrens wurde um 13:08 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet.
Die Gesellschaft, die im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Nummer HRB 99464 geführt wird, wurde bislang durch Geschäftsführer Bernd Klein aus Hameln vertreten. Mit dem jetzigen Beschluss tritt das Unternehmen in eine Phase der gerichtlichen Kontrolle ein, mit dem Ziel, die Interessen der Gläubiger zu wahren und das verbleibende Vermögen zu sichern.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der renommierte Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert bestellt, dessen Kanzlei ihren Sitz in der Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover hat. Mit langjähriger Erfahrung im Insolvenzrecht wird Dr. Eckert nun die wirtschaftliche Lage des Unternehmens analysieren und beurteilen, ob eine Sanierung, Fortführung oder geordnete Abwicklung möglich ist.
Kernelemente des Beschlusses:
Die BEVO DE Alpha 1f GmbH darf ab sofort keine Verfügungen über ihr Vermögen mehr ohne ausdrückliche Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters treffen. Dies betrifft nicht nur Vermögensverschiebungen, sondern auch den Einzug von Forderungen und Zahlungen an Dritte.
Gläubiger und Geschäftspartner der Gesellschaft werden ausdrücklich aufgefordert, sämtliche Leistungen künftig ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen, sofern dieser nicht ausdrücklich eine Ausnahme genehmigt (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Diese Maßnahme dient dem Schutz der Insolvenzmasse und verhindert unkoordinierte Abflüsse aus dem Unternehmensvermögen.
Wie geht es weiter?
Mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung ist der erste Schritt in einem regulierten Insolvenzverfahren getan. Dr. Eckert wird in den kommenden Wochen umfassende Einsicht in die wirtschaftlichen Unterlagen der BEVO DE Alpha 1f GmbH nehmen und beurteilen, ob eine reguläre Insolvenzeröffnung erfolgen kann und ob es Perspektiven für eine wirtschaftliche Sanierung gibt.
Mögliche Szenarien sind eine übertragende Sanierung, ein Insolvenzplanverfahren oder eine geordnete Liquidation. Entscheidend wird sein, wie hoch die Schuldenlast ist, welche Vermögenswerte zur Verfügung stehen – und ob das Unternehmen am Markt noch eine tragfähige Position besitzt.
Rechtsmittel und Frist:
Die Entscheidung des Gerichts kann durch die Gesellschaft selbst oder durch betroffene Gläubiger mit einer sofortigen Beschwerde angefochten werden. Diese ist innerhalb von zwei Wochen beim zuständigen Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln einzulegen.
Fazit:
Der Fall BEVO DE Alpha 1f GmbH, Aktenzeichen 36 IN 44/25, markiert einen weiteren Eintrag in die Liste wirtschaftlich angeschlagener Unternehmen, die auf juristische Unterstützung und strukturelle Prüfung angewiesen sind. Ob daraus ein Neuanfang resultiert oder eine endgültige Abwicklung folgt, wird sich in der Tiefe des Verfahrens zeigen. Klar ist jedoch: Die Weichen sind gestellt, und die Verantwortung liegt nun in den Händen der vorläufigen Verwaltung.