Frage: Frau Bontschev, die BaFin hat ein Rundschreiben zur Anwendung von ECAI-Bonitätsbeurteilungen bei institutsbezogenen Risiken veröffentlicht. Was genau steckt dahinter?
Rechtsanwältin Bontschev:
Die BaFin konkretisiert mit diesem Rundschreiben, dass Banken und andere Institute weiterhin externe Ratings nutzen dürfen, auch wenn diese auf der Annahme beruhen, dass ein Staat im Notfall rettend eingreifen würde – selbst wenn es dafür keine rechtlich bindende Zusage gibt. Im Prinzip wird also eine implizite Staatsgarantie in die Bonitätsbeurteilung einbezogen.
Frage: Klingt erstmal pragmatisch. Aber wie beurteilen Sie das aus juristischer Sicht?
Bontschev:
Aus Sicht der Aufsicht ist es verständlich, dass man einheitliche Vorgaben schaffen will. Rechtlich gesehen ist es jedoch problematisch, weil hier mit Ratings gearbeitet wird, die nicht ausschließlich auf harten wirtschaftlichen Kennzahlen beruhen, sondern auf Annahmen politischer Reaktionsbereitschaft. Das kann im Krisenfall zu Fehleinschätzungen führen – mit Folgen für Risikovorsorge, Gläubigerbewertung und letztlich auch die Marktstabilität.
Frage: Die BaFin verzichtet zudem auf eine Anzeige durch die Institute. Ein Fortschritt?
Bontschev:
Regulatorisch ja – für Investoren jedoch ein Transparenzverlust. Wenn ich als Anleger nicht weiß, ob ein Institut solche ECAI-Ratings verwendet und in welchem Umfang diese auf impliziten Hilfsannahmen beruhen, dann kann ich das tatsächliche Risiko schlechter einschätzen. Es ist eine Verlagerung der Verantwortung von der Aufsicht auf die Marktteilnehmer.
Frage: Welche Risiken sehen Sie für Investoren konkret?
Bontschev:
Ein Investment, das sich auf ein Rating mit Staatsunterstützungsannahme stützt, kann sich im Ernstfall als falsch abgesichert herausstellen – etwa, wenn der betreffende Staat eben nicht einspringt. Gerade im Bankenbereich kann das fatale Folgen haben, wie wir zuletzt in internationalen Krisen gesehen haben.
Frage: Ihr abschließender Rat an Anleger?
Bontschev:
Wer in Finanzprodukte oder Institute investiert, sollte sich nicht allein auf Ratings verlassen – schon gar nicht, wenn diese auf politischen Erwartungen basieren. Ich empfehle, sich bei Emittenten genau anzuschauen, welche Form von Risikobewertung angewendet wird, ob staatliche Unterstützung explizit zugesagt ist – und im Zweifel auch die konkrete Struktur der Ratingmodelle zu hinterfragen. Bei Unsicherheiten hilft nur: Nachfragen oder extern prüfen lassen.