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Rechtsanwältin Kerstin Bontschev über die rechtlichen Fallstricke bei der Beteiligung am Solarpark Dorfen

athree23 (CC0), Pixabay

Die Bürgerbeteiligung am „Solarpark Dorfen“ ist gestartet – per Nachrangdarlehen können sich Interessierte finanziell engagieren. Doch was bedeutet das genau? Und worauf müssen Anleger achten? Wir haben mit der Münchner Rechtsanwältin Kerstin Bontschev gesprochen. Sie ist spezialisiert auf Kapitalmarktrecht und berät häufig Verbraucher zu Beteiligungsmodellen wie Nachrangdarlehen.

Frau Bontschev, was genau ist ein Nachrangdarlehen?

Ein Nachrangdarlehen ist eine besondere Form des Darlehens, bei dem sich der Darlehensgeber – also in diesem Fall der Bürger oder die Bürgerin – vertraglich verpflichtet, im Falle einer Insolvenz des Unternehmens mit seinen Forderungen hinter anderen Gläubigern zurückzustehen. Das bedeutet: Bevor das Unternehmen Ihre Investition zurückzahlen muss, werden zunächst alle vorrangigen Gläubiger – etwa Banken oder Lieferanten – bedient.

Was sind die konkreten Risiken für Anlegerinnen und Anleger?

Das größte Risiko ist der Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Wenn der Solarpark wirtschaftlich scheitert oder die Betreibergesellschaft zahlungsunfähig wird, kann das gesamte investierte Geld verloren sein. Es besteht kein gesetzlicher Schutz, wie man ihn etwa von Spareinlagen bei Banken kennt. Auch eine Nachschusspflicht kann im Einzelfall bestehen, je nach Vertragsgestaltung – daher ist eine genaue Prüfung der Unterlagen unerlässlich.

Ist ein solches Modell überhaupt für Privatanleger geeignet?

Das kommt sehr auf die individuelle finanzielle Situation und Risikobereitschaft an. Für sicherheitsorientierte Kleinanleger halte ich Nachrangdarlehen nicht für geeignet. Es handelt sich rechtlich gesehen um ein unternehmerisches Risiko – das sollte man sich klarmachen. Wer sich beteiligt, sollte finanziell so aufgestellt sein, dass er oder sie im Ernstfall auch ohne das investierte Kapital auskommt.

Wer kontrolliert solche Angebote? Gibt es hier staatliche Aufsicht?

Nur bedingt. Nachrangdarlehen unterliegen in der Regel nicht der vollständigen Prospektpflicht wie etwa Aktien oder Fonds. Manche Angebote laufen über Plattformen, die durch die BaFin registriert sind, aber auch dort gibt es keine umfassende Prüfung des Projekts auf wirtschaftliche Tragfähigkeit. Anleger sollten sich daher nicht allein auf die Plattform verlassen, sondern selbst oder mit Hilfe eines unabhängigen Beraters prüfen, worin sie investieren.

Was raten Sie jemandem, der sich für das Projekt interessiert, aber unsicher ist?

Ich rate zu einer kritischen Auseinandersetzung mit dem Angebot: Lesen Sie die Darlehensbedingungen sorgfältig, fragen Sie gezielt nach Risiken, Sicherheiten und Ausstiegsoptionen. Und ganz wichtig: Sehen Sie es eher als eine Form der Unterstützung für ein ökologisches Projekt – nicht als sichere Geldanlage. Wer nachhaltig investieren möchte, sollte sich auch andere Möglichkeiten ansehen, etwa über Fonds, die breiter streuen.

Vielen Dank für das Gespräch, Frau Bontschev.

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