Dark Mode Light Mode

Lidl entdeckt Elektroschrott – nach richterlicher Erleuchtung

Breaking News aus dem Reich der Rechtsstaatlichkeit: Lidl, der Discounter mit dem Wochenschnäppchen fürs Wohnzimmerregal, muss sich jetzt tatsächlich an geltendes Recht halten. Das Oberlandesgericht Koblenz hat entschieden, dass der Einzelhandel – festhalten! – tatsächlich verpflichtet ist, Elektroschrott zurückzunehmen. Also das, was das Gesetz schon seit Jahren vorschreibt.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), offenbar noch nicht völlig abgestumpft vom ewigen Kampf gegen Umweltsünder im Supermarktgewand, hatte herausgefunden, dass Lidl sich eher als Verkaufsstelle für billige Toaster denn als verantwortungsbewusster Akteur im Sinne des Elektrogesetzes sieht. Statt Altgeräte anzunehmen, machte man sich lieber dünn – oder gleich unsichtbar.

Doch Lidl dachte sich: Angriff ist die beste Verteidigung. Warum sich mit Bürgerpflichten aufhalten, wenn man das Gesetz auch gleich vor das Bundesverfassungsgericht zerren kann? Schließlich ist die Rücknahme von Elektroschrott durch Supermärkte ja fast so willkürlich wie das Wetter. Oder?

Das OLG Koblenz sah das anders. In seinem Urteil stellte das Gericht nüchtern fest: Nein, Lidl wird hier nicht Opfer staatlicher Tyrannei. Vielmehr dürfen Supermärkte, die fröhlich Elektrogeräte verkaufen, auch mal in die Verantwortung genommen werden. Wer hätte das gedacht?

Barbara Metz von der DUH brachte es auf den Punkt:
„Lidl ist ein großer Player im Elektroverkauf – da darf man ruhig erwarten, dass man seinen Elektroschrott nicht heimlich im Wald entsorgen muss, sondern bequem beim nächsten Einkauf loswird.“
Stattdessen klagte Lidl sich durch die Instanzen – man kennt das ja: Erst Umsatz machen, dann Verantwortung verweigern.

Spoiler: Das hat nicht funktioniert. Das Gericht ließ nicht einmal eine Revision zu. Lidl kann sich also noch beim Bundesgerichtshof beschweren – vielleicht fällt dem Konzern dort ein neues Grundrecht ein: Das Recht auf Elektroschrottverweigerung beim Discounter?

Währenddessen sieht es in Deutschland beim Recycling ausgedienter Elektrogeräte düster aus: Statt der vorgeschriebenen 65 % sammeln wir schlappe 29,5 %. Die EU ist davon wenig begeistert und hat schon mal das Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Aber hey, Hauptsache die Wochenangebote stimmen.

Fazit: Lidl muss jetzt tun, was eigentlich selbstverständlich sein sollte: Altgeräte zurücknehmen. Ein herber Rückschlag für all jene, die gehofft hatten, gesetzliche Pflichten seien optional, solange der Umsatz stimmt.

Aber keine Sorge: Die DUH bleibt dran – und Lidl vielleicht künftig auch am Elektroschrott.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Rechtsanwältin Kerstin Bontschev über die rechtlichen Fallstricke bei der Beteiligung am Solarpark Dorfen

Next Post

„Wer Datenschutz ignoriert, riskiert jetzt mehr als nur Bußgelder“