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Windpark Oberngrub II ApS & Co. KG: Ruhender Geschäftsbetrieb mit erneut steigendem Verlustvortrag

geralt (CC0), Pixabay

Auch im Geschäftsjahr 2023 zeigt die Windpark Oberngrub II ApS & Co. KG keine aktive wirtschaftliche Tätigkeit. Die Bilanzstruktur deutet klar auf ein weiterhin ruhendes Projekt hin.

Die Bilanzsumme beträgt rund 295.449 Euro und ist damit im Vergleich zum Vorjahr (445.230 Euro) um etwa ein Drittel gesunken. Das Anlagevermögen bleibt mit einem symbolischen Euro praktisch bedeutungslos. Die Position dient rein formalen Zwecken und weist auf das Fehlen produktiver Investitionen hin.

Das Umlaufvermögen besteht mit rund 28.206 Euro ausschließlich aus Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen. Zusätzlich wurde ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von rund 20.154 Euro gebildet, was auf bereits gezahlte, aber noch nicht periodengerechte Aufwendungen hinweist.

Wie bei anderen Gesellschaften der Oberngrub-Gruppe ist ein wesentlicher Teil der Bilanz durch zwei Negativposten geprägt:

  • Der nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteil der Kommanditisten hat sich weiter erhöht und beträgt nun -732.913 Euro (Vorjahr: -584.040 Euro).
  • Die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen der Kommanditisten bleiben unverändert bei -980.000 Euro.

Das Eigenkapital ist weiterhin vollständig aufgezehrt. Die Rückstellungen (vermutlich für allgemeine Verwaltungskosten und Steuern) wurden mit 94.190 Euro leicht über dem Vorjahr bilanziert. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten betragen rund 201.259 Euro.

Die Gesellschaft beschäftigt keine Arbeitnehmer. Als persönlich haftende Gesellschafterin fungiert die dänische Oberngrub Komplementar II ApS, vertreten durch Geschäftsführer Carsten Lind Pedersen.

Fazit:
Die Windpark Oberngrub II ApS & Co. KG bleibt ein inaktives Projekt mit anhaltender Verlustentwicklung. Das hohe Maß an ungedecktem Fehlbetrag sowie die nicht eingeforderten Gesellschaftereinlagen zeigen, dass keine substanzielle Kapitalausstattung erfolgt ist. Ohne einen künftigen wirtschaftlichen Aktivierungsschritt – etwa durch Projektstart oder Einlageabruf – bleibt das Unternehmen im derzeitigen Zustand ein verlusttragender Vorratsmantel.

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