Redaktion:
Frau Bontschev, immer wieder hört man von strengen US-Grenzkontrollen, aber nun warnt auch das Auswärtige Amt vor der Durchsuchung von Smartphones und Laptops. Wie ist die aktuelle Lage?
Kerstin Bontschev:
Die Situation hat sich tatsächlich verschärft. Zwar sind intensive Kontrollen an US-Grenzen nichts völlig Neues – aber seit einiger Zeit wird das Augenmerk verstärkt auf digitale Inhalte gelegt. Grenzbeamte haben umfangreiche Befugnisse: Sie dürfen Geräte durchsuchen, Inhalte auslesen, Kopien anfertigen und bei Bedarf auch beschlagnahmen. Und das, ohne dass es eines konkreten Verdachts bedarf.
Redaktion:
Ein französischer Wissenschaftler wurde wegen kritischer Äußerungen zur US-Politik abgewiesen. Ist das wirklich möglich?
Kerstin Bontschev:
Leider ja. In den USA gibt es kein einklagbares Recht auf Einreise – selbst wenn man ein gültiges Visum oder eine ESTA-Genehmigung hat. Die letzte Entscheidung liegt beim Grenzbeamten vor Ort. Und wer bei der Kontrolle Inhalte auf seinem Handy oder Laptop zeigt, die als kritisch, provokant oder sicherheitsrelevant eingestuft werden, muss damit rechnen, zurückgeschickt zu werden – wie in dem genannten Fall.
Redaktion:
Was können Reisende tun, um sich zu schützen? Einfach alle Daten löschen?
Kerstin Bontschev:
Löschen allein reicht nicht. Daten, die einfach in den Papierkorb verschoben oder nur vom Gerät entfernt wurden, lassen sich relativ leicht wiederherstellen. Wer wirklich sicher sein möchte, sollte entweder mit einem sogenannten „Clean Device“ reisen, also einem frischen, neu aufgesetzten Smartphone oder Laptop, oder sensible Daten vorab auf einen Cloud-Speicher auslagern und erst nach der Einreise wiederherstellen. Für unbedingt notwendige Daten gilt: starke Verschlüsselung und gute Passwörter verwenden.
Redaktion:
Wie sieht es mit der Verpflichtung zur Herausgabe von Passwörtern oder zur Entsperrung per Fingerabdruck aus?
Kerstin Bontschev:
Auch hier gibt es einen klaren Unterschied zu europäischen Rechtsstandards. US-Grenzbeamte dürfen in der Praxis verlangen, dass Geräte entsperrt werden – und die Weigerung kann zur Verweigerung der Einreise führen. Besonders heikel ist die Entsperrung per Fingerabdruck oder Gesichtserkennung, weil man dazu physisch gezwungen werden kann. Deshalb raten viele Expertinnen und Experten, diese Funktionen vor der Reise zu deaktivieren.
Redaktion:
Gibt es gesetzliche Möglichkeiten, sich gegen die Durchsuchung zu wehren?
Kerstin Bontschev:
Leider kaum. An der Grenze gelten die üblichen Datenschutzrechte nicht in vollem Umfang. Weder die DSGVO noch nationale Datenschutzgesetze bieten Schutz. Selbst US-Bürger können Schwierigkeiten haben, sich gegen solche Maßnahmen zu wehren – erst recht gilt das für ausländische Gäste. Deshalb ist digitale Vorsorge tatsächlich der beste Schutz.
Redaktion:
Was sollte man konkret tun, bevor man in die USA reist?
Kerstin Bontschev:
Hier einige praktische Empfehlungen:
-
Nur die nötigsten Daten mitnehmen – private Fotos, berufliche Mails oder kritische Inhalte lieber zu Hause lassen oder auslagern.
-
Apps mit sensiblen Inhalten deinstallieren, insbesondere Messenger, Social Media oder Banking-Apps.
-
Gerät vor der Einreise herunterfahren, idealerweise mit vollständiger Verschlüsselung.
-
Keine Notizzettel mit Passwörtern mitführen, sondern starke, merkbare Passwörter verwenden.
-
Ein neues oder „gereinigtes“ Gerät für die Reise verwenden, das nur mit neutralen Daten bespielt ist.
Redaktion:
Gibt es eine Möglichkeit, im Nachhinein rechtlich gegen eine Abweisung vorzugehen?
Kerstin Bontschev:
In der Regel nicht. Die US-Behörden müssen keine Begründung liefern und es gibt kein Rechtsmittel, mit dem man die Entscheidung anfechten könnte. Deshalb sollte man alles daransetzen, unnötige Risiken zu vermeiden, insbesondere bei Reisen mit beruflichem Hintergrund.
Redaktion:
Und wer beruflich unterwegs ist – etwa zu einem Forschungsaufenthalt oder einer Konferenz?
Kerstin Bontschev:
Gerade bei beruflichen Reisen ist Vorsicht geboten. Man sollte sich nicht nur technisch, sondern auch inhaltlich gut vorbereiten: keine kritischen Äußerungen über die USA in sozialen Netzwerken, in E-Mails oder auf dem Gerät mitführen. Auch das Reiseziel und der Zweck sollten klar und überzeugend dokumentiert sein. Wer unsicher ist, sollte sich rechtzeitig vorab rechtlich beraten lassen.
Redaktion:
Frau Bontschev, vielen Dank für die wertvollen Hinweise.