Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev zu aktuellen FMA-Warnungen
Redaktion:
Frau Bontschev, die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA hat am 29. März 2025 gleich drei Warnmeldungen veröffentlicht – gegen Trilox AI, Inteli Law LLP (Banxso) und Vermögens Pilot. Was ist da los?
Kerstin Bontschev:
Diese Warnmeldungen sind ernst zu nehmen. Die FMA warnt vor Unternehmen, die in Österreich nicht berechtigt sind, Finanz- oder Bankdienstleistungen anzubieten, es aber dennoch tun. Solche Anbieter treten oft professionell und seriös auf, verfügen aber über keine Konzession – das heißt, sie agieren illegal. Verbraucher laufen dadurch Gefahr, ihr Geld zu verlieren oder Opfer von Betrug zu werden.
Redaktion:
Was bedeutet das konkret für Verbraucherinnen und Verbraucher, die mit einem dieser Anbieter in Kontakt stehen?
Kerstin Bontschev:
Ganz klar: Keine weiteren Gelder überweisen! Wer noch zögert oder bereits Kontakt hatte, sollte sofort sämtliche Kommunikation dokumentieren – E-Mails, Chatverläufe, Kontoauszüge, Screenshots. Wer schon investiert hat, sollte unverzüglich rechtlichen Rat einholen, um mögliche Rückforderungsansprüche zu prüfen und potenziellen Schaden zu begrenzen.
Redaktion:
Wie erkennen Laien eigentlich, ob ein Anbieter wirklich seriös ist?
Kerstin Bontschev:
Das ist tatsächlich nicht immer einfach, denn die Webseiten sind oft täuschend professionell. Ich rate deshalb immer: Vor einer Geldanlage unbedingt die offizielle Unternehmensdatenbank der FMA oder bei grenzüberschreitenden Angeboten auch die Register anderer Aufsichtsbehörden prüfen. Die Links dazu sind öffentlich zugänglich. Und: Wenn hohe Gewinne bei geringem Risiko versprochen werden, ist Skepsis angebracht.
Redaktion:
Die Anbieter haben zum Teil auch E-Mail-Adressen, die auf den ersten Blick seriös wirken – etwa „@intelilawllp.com“. Wie schätzen Sie das ein?
Kerstin Bontschev:
Das ist ein typisches Vorgehen. Die Anbieter nutzen gezielt vertrauenswürdige Domains, oft mit Anlehnung an reale Unternehmen oder Fachbegriffe. Im Fall von „Inteli Law LLP“ wird suggeriert, es handle sich um eine US-Kanzlei – dabei liegt keine Konzession für Österreich vor. Auch ein angeblicher Sitz in den USA schützt nicht vor der Pflicht, sich bei der FMA zu registrieren, wenn man hierzulande Finanzdienstleistungen anbietet.
Redaktion:
Was ist mit Vermögens Pilot? Hier weist die FMA sogar auf eine mögliche Verwechslungsgefahr hin.
Kerstin Bontschev:
Das ist besonders heikel. Betrüger nutzen oft Namen, die bewusst an seriöse Anbieter erinnern. Dadurch soll Vertrauen aufgebaut werden. In so einem Fall besteht nicht nur die Gefahr finanziellen Schadens, sondern auch erhebliche Verwirrung für Verbraucher. Deshalb sollte man immer ganz genau prüfen, mit welchem Unternehmen man es zu tun hat – inklusive Impressum, Lizenznachweis und Eintrag in der FMA-Datenbank.
Redaktion:
Und wenn bereits Geld geflossen ist – was können Betroffene tun?
Kerstin Bontschev:
Schnell reagieren ist das A und O. Zunächst sollte geprüft werden, ob Zahlungen zurückgeholt werden können – etwa über die Bank oder das Kreditkartenunternehmen. In manchen Fällen kann man eine Strafanzeige erstatten, etwa wegen Betrugs oder unbefugter Finanzdienstleistungen. Gleichzeitig ist es wichtig, sich in anwaltliche Beratung zu begeben, um zivilrechtlich vorzugehen – das kann helfen, zumindest Teile des Verlusts abzufedern oder andere rechtliche Schritte einzuleiten.
Redaktion:
Gibt es auch die Möglichkeit, sich bei Behörden zu melden?
Kerstin Bontschev:
Ja, unbedingt. Wer einen Betrugsverdacht hat, sollte sich bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) oder der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft melden. In vielen Fällen hilft auch die Meldestelle für Internetbetrug oder – je nach Wohnsitz – entsprechende Verbraucherschutzorganisationen. Je mehr Informationen dort gesammelt werden, desto besser können Behörden gegen die Anbieter vorgehen.
Redaktion:
Ihr abschließender Rat an Verbraucher?
Kerstin Bontschev:
Wachsam sein und nicht unter Druck setzen lassen. Wer schnelle Gewinne verspricht oder zu raschen Überweisungen drängt, verfolgt selten ehrliche Absichten. Lieber einmal mehr prüfen – oder juristisch begleiten lassen –, als später den Schaden zu haben. Und falls man doch schon betroffen ist: Nicht schweigen – sondern handeln.
Redaktion:
Vielen Dank, Frau Bontschev, für Ihre klaren und praxisnahen Hinweise.