Redaktion:
Herr Högel, die Reisemobile Heide GmbH befindet sich in vorläufiger Insolvenz. Was bedeutet das zunächst?
Maurice Högel:
Das Amtsgericht Meldorf hat am 28. März 2025 ein sogenanntes vorläufiges Insolvenzverfahren angeordnet. Das bedeutet: Das Unternehmen ist noch nicht offiziell insolvent, aber das Gericht hat Maßnahmen ergriffen, um das Vermögen zu sichern. Ein vorläufiger Insolvenzverwalter – in diesem Fall Rechtsanwalt Christian Heim – überwacht ab sofort alle finanziellen Bewegungen und muss wichtigen Entscheidungen zustimmen. Ziel ist es, eine mögliche Insolvenzmasse zu schützen.
Redaktion:
Viele Kundinnen und Kunden haben vermutlich Anzahlungen geleistet oder auf die Auslieferung ihres Fahrzeugs gewartet. Was sollten sie jetzt tun?
Maurice Högel:
Das ist der wichtigste Punkt: Wer bereits Anzahlungen geleistet hat oder auf die Lieferung eines Fahrzeugs wartet, sollte umgehend Schriftverkehr mit dem Unternehmen dokumentieren, insbesondere Verträge, Rechnungen und Zahlungsnachweise. Gleichzeitig sollten sie beim vorläufigen Insolvenzverwalter den eigenen Anspruch anmelden oder zumindest anzeigen, dass ein Anspruch besteht. Das kann später wichtig werden, um als Gläubiger im Verfahren berücksichtigt zu werden.
Redaktion:
Wie finden Verbraucher heraus, ob sie betroffen sind und wie sie den Insolvenzverwalter kontaktieren?
Maurice Högel:
Der vorläufige Insolvenzverwalter – Herr Rechtsanwalt Christian Heim aus Hamburg – ist nun zentrale Anlaufstelle. Seine Kontaktdaten sind öffentlich: Landwehr 2, 22087 Hamburg, Telefon 040 3006739-0. Verbraucher können sich direkt dorthin wenden, am besten schriftlich. Auch die offizielle Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de informiert über den Stand des Verfahrens.
Redaktion:
Was ist mit Kunden, deren Reisemobil zur Reparatur oder Umrüstung bei Reisemobile Heide steht?
Maurice Högel:
Auch diese Kunden sollten sich schnell mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter in Verbindung setzen und klären, ob und wann sie ihr Fahrzeug zurückbekommen können. Solange das Verfahren läuft, darf das Unternehmen keine Fahrzeuge ohne Zustimmung des Insolvenzverwalters herausgeben. Hier ist also schnelles Handeln und klares Nachfragen gefragt.
Redaktion:
Gibt es eine Möglichkeit, jetzt noch vom Vertrag zurückzutreten?
Maurice Högel:
Das hängt vom Einzelfall ab – etwa davon, ob das Fahrzeug schon produziert oder ausgeliefert wurde. Wenn eine erhebliche Verzögerung oder Nichterfüllung absehbar ist, kann ein Rücktritt vom Vertrag gerechtfertigt sein. Allerdings bringt ein Rücktritt in der Insolvenz nur dann Vorteile, wenn der Rückzahlungsanspruch auch durchsetzbar ist. Deshalb sollte man immer genau prüfen – im Zweifel mit anwaltlicher Unterstützung.
Redaktion:
Können betroffene Kunden hoffen, ihr Geld zurückzubekommen?
Maurice Högel:
Das ist leider offen. Wenn das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet wird, haben alle Gläubiger die Möglichkeit, ihre Forderungen offiziell zur Insolvenztabelle anzumelden. Allerdings werden diese meist nur anteilig aus der vorhandenen Masse bedient – oft nur zu einem Bruchteil. Es hängt also davon ab, wie viel verwertbares Vermögen das Unternehmen noch hat. Umso wichtiger ist es, den eigenen Anspruch korrekt und rechtzeitig geltend zu machen.
Redaktion:
Was ist mit Kunden, die über eine Finanzierung oder Leasing das Fahrzeug erworben haben?
Maurice Högel:
In solchen Fällen gibt es oft separate Verträge mit einer Bank oder einem Finanzdienstleister. Wer unsicher ist, sollte auch dort nachfragen, welche Auswirkungen die Insolvenz des Händlers auf die Finanzierungsbedingungen hat. Gegebenenfalls lässt sich der Vertrag anpassen oder aussetzen – aber auch hier kommt es sehr auf die Vertragsdetails an.
Redaktion:
Ihr Fazit für betroffene Verbraucher?
Maurice Högel:
Nicht in Panik verfallen – aber auch nicht abwarten. Es ist jetzt wichtig, alle Unterlagen zu sichern, sich aktiv beim Insolvenzverwalter zu melden und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Wer frühzeitig handelt, hat die besten Chancen, im Verfahren berücksichtigt zu werden oder Alternativen zu finden.
Redaktion:
Herr Högel, vielen Dank für die hilfreichen Hinweise.