Aktenzeichen: 21 IN 22/25 – Amtsgericht Koblenz
Im Rahmen des laufenden Insolvenzantragsverfahrens hat das Amtsgericht Koblenz am 28. März 2025 um 10:39 Uhr eine einschneidende Maßnahme gegen die SRM Solarzentrum Rhein-Mosel GmbH erlassen: Die Gesellschaft darf mit sofortiger Wirkung keine Verfügungen über ihr Vermögen mehr treffen. Dieses allgemeine Veräußerungsverbot nach § 21 Abs. 2 Insolvenzordnung (InsO) bedeutet, dass das Unternehmen ohne gerichtliche Zustimmung weder Vermögenswerte veräußern noch Außenstände einziehen darf.
Die SRM Solarzentrum Rhein-Mosel GmbH mit Sitz in der Schenkendorfstraße 12, 56068 Koblenz, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz unter der Nummer HRB 27778 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Marco Vergès-Pooschen vertreten.
Der Beschluss ist eine klare Reaktion auf eine drohende oder bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit der Schuldnerin. Durch das Verbot sämtlicher Verfügungen soll verhindert werden, dass in dieser kritischen Phase noch Vermögenswerte verschoben, veräußert oder Gläubiger benachteiligt werden. Es handelt sich um eine vorläufige Schutzmaßnahme, die der geordneten Durchführung eines möglichen Insolvenzverfahrens dient.
Das Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen 21 IN 22/25. Ob es zur Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens kommt, entscheidet das Gericht in den nächsten Wochen nach Prüfung durch einen (noch zu bestellenden) vorläufigen Insolvenzverwalter.
Für Geschäftspartner, Gläubiger und Kunden der SRM Solarzentrum Rhein-Mosel GmbH ist dies ein bedeutsames Signal: Das Unternehmen steht unter gerichtlicher Kontrolle, und sämtliche Zahlungen oder vertraglichen Interaktionen sollten mit äußerster Vorsicht und unter Beachtung der insolvenzrechtlichen Bestimmungen erfolgen.