Aktenzeichen: – Amtsgericht Meiningen – 28.03.2025
Ein weiterer mittelständischer Akteur aus der thüringischen Wohnungswirtschaft gerät ins Straucheln: Die R+L Wohnungsgesellschaft mbH mit Sitz in Zella-Mehlis, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 517116, hat Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gestellt. In der Folge hat das Amtsgericht Meiningen am 28. März 2025 um 08:15 Uhr erste sichernde Maßnahmen im Sinne der §§ 21, 22 der Insolvenzordnung angeordnet.
Das Unternehmen wird durch die Geschäftsführer Janko Luhn und Dr. Peter Recknagel vertreten und ist auf dem Gebiet der Wohnungswirtschaft tätig – ein Bereich, der traditionell als stabil gilt, jedoch zunehmend unter wirtschaftlichem und regulatorischem Druck steht.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Erfurter Rechtsanwalt Dirk Götze, Bahnhofstraße 3, 99084 Erfurt, bestellt. Ihm obliegt es nun, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, eine Fortführungsperspektive zu prüfen und den geordneten Ablauf des weiteren Verfahrens zu gewährleisten.
Mit sofortiger Wirkung sind alle Verfügungen der R+L Wohnungsgesellschaft mbH – auch das Einziehen offener Forderungen – nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam. Ziel dieser Maßnahme ist es, unkontrollierte Vermögensverschiebungen zu verhindern und den Gläubigerschutz zu wahren.
Die Gesellschaft, deren Verwaltungssitz sich in der Adresse Blechhammer 3, 98544 Zella-Mehlis befindet, wird durch den derzeitigen Schritt in einen rechtlich geschützten Raum überführt, in dem geprüft werden soll, ob das Unternehmen mit Sanierungsmaßnahmen erhalten oder geordnet abgewickelt werden muss.
Das Verfahren läuft nun unter gerichtlicher Aufsicht weiter und wird unter dem Aktenzeichen 3611 IN 2047/25 geführt. Die nächsten Wochen werden entscheidend sein – für die Gläubiger, die Belegschaft und nicht zuletzt für den regionalen Wohnungsmarkt, in dem die R+L Wohnungsgesellschaft mbH bislang als aktiver Akteur aufgetreten ist. Der nun bestellte Insolvenzverwalter hat dabei nicht nur Sicherungsaufgaben, sondern wird auch prüfen, ob eine wirtschaftliche Wiederbelebung des Unternehmens denkbar ist – oder ob ein geregelter Rückzug notwendig wird.