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Ein schwerer Schritt für ein traditionsreiches Bauunternehmen: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 20 IN 24/25 – Amtsgericht Mönchengladbach

Am 28. März 2025 um 08:55 Uhr hat das Amtsgericht Mönchengladbach ein bedeutendes Verfahren in die Wege geleitet, das sowohl wirtschaftlich als auch menschlich Spuren hinterlassen dürfte: Für die Poschkamp Bauunternehmung GmbH & Co. KG, ein in Viersen ansässiges Bauunternehmen mit langer Historie und regionaler Verankerung, wurde das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter der Nummer HRA 6356 eingetragen. Als persönlich haftende Gesellschafterin fungiert die Poschkamp Verwaltungs GmbH, die unter HRB 13048 verzeichnet ist und ihren Sitz ebenfalls an der Waldnieler Straße 174 in 41751 Viersen hat. Die Geschicke beider Gesellschaften werden von Geschäftsführer Sebastian Poschkamp gelenkt, der sich nun mit einer der schwersten Phasen in der Unternehmensgeschichte konfrontiert sieht.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Daniel Zumhasch aus Mönchengladbach bestellt. Seine Kanzlei ist ansässig „Am Landgericht 6“ in 41061 Mönchengladbach. Mit seiner Bestellung geht eine tiefgreifende Änderung der rechtlichen Befugnisse der Gesellschaft einher: Ab sofort sind sämtliche Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam. Damit soll eine ordnungsgemäße Verwaltung und Sicherung der verbliebenen Unternehmenswerte gewährleistet werden.

Darüber hinaus wurde ein ausdrückliches Zahlungsverbot gegenüber der Schuldnerin ausgesprochen. Sämtliche Drittschuldner – also Personen oder Unternehmen, die noch Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Poschkamp Bauunternehmung GmbH & Co. KG haben – sind aufgefordert, ab sofort ausschließlich unter Beachtung der insolvenzrechtlichen Anordnung zu leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige offene Forderungen des Unternehmens einzuziehen sowie eingehende Gelder in Empfang zu nehmen.

Dieses Verfahren markiert einen gravierenden Einschnitt für das Unternehmen, das über Jahre hinweg auf regionalen Baustellen tätig war und sich durch Zuverlässigkeit und solide Handwerksarbeit einen Namen gemacht hat. Nun liegt es in den Händen der Insolvenzverwaltung und möglicherweise auch der Gläubiger, zu entscheiden, ob eine Sanierung und ein Neuanfang möglich sind – oder ob ein endgültiges Ende besiegelt wird.

Das Amtsgericht Mönchengladbach bleibt für den weiteren Verlauf des Verfahrens zuständig. Mit dem Aktenzeichen 20 IN 24/25 wird dieser Fall fortan in den juristischen Archiven geführt – als Beispiel für die Herausforderungen, denen sich mittelständische Unternehmen in einem volatilen Marktumfeld stellen müssen.

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