Aktenzeichen: 35 IN 51/25 – Amtsgericht Gifhorn
Kaum einen Tag nach der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung über die Berner automotive Group GmbH trifft es nun auch die Berner SV Net Service GmbH, ebenfalls mit Sitz am Wundramweg 5, 31303 Burgdorf. Das Amtsgericht Gifhorn hat am 27. März 2025 um 14:35 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet – ein deutliches Zeichen dafür, dass die wirtschaftlichen Schwierigkeiten innerhalb der Berner-Unternehmensgruppe weitreichender sind als zunächst angenommen.
Die im Handelsregister des Amtsgerichts Hildesheim unter HRB 209370 eingetragene Gesellschaft wird durch Geschäftsführer Joachim Berner (Burgdorf) vertreten. Als IT-Dienstleister mit Schwerpunkt auf Netzwerktechnik und digitalen Lösungen agierte die Berner SV Net Service GmbH bislang als technisches Rückgrat innerhalb der Gruppe – nun steht auch sie vor einem möglichen wirtschaftlichen Zusammenbruch.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde erneut der Gifhorner Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann (Kanzlei MFP Law, Rathausstraße 1, 38518 Gifhorn) bestellt, der damit bereits beide betroffenen Unternehmen der Berner-Gruppe unter seiner Aufsicht verwaltet. Dies schafft die Voraussetzung für eine koordinierte und transparente Prüfung möglicher Zusammenhänge oder gemeinsamer Sanierungsansätze.
Die Anordnung bedeutet: Verfügungen der Berner SV Net Service GmbH über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Damit wird verhindert, dass im Vorfeld des Verfahrens noch Vermögenswerte verschoben oder Gläubiger benachteiligt werden. Auch Zahlungen an die Schuldnerin sind nur noch unter Berücksichtigung der neuen Regelungen erlaubt.
Wie im Parallelverfahren bleibt auch hier offen, ob das Unternehmen – gegebenenfalls im Verbund mit der Muttergesellschaft – saniert werden kann oder einer geordneten Abwicklung zugeführt wird. Die nun begonnene Prüfung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter wird Klarheit über die finanzielle Lage und mögliche Perspektiven schaffen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden. Rechtsmittel gegen die Entscheidung können von der Antragstellerin oder – unter bestimmten Bedingungen – auch von Gläubigern eingelegt werden. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen.
Mit dem Verfahren unter dem Aktenzeichen 35 IN 51/25 setzt sich damit eine Reihe wirtschaftlicher Erschütterungen innerhalb der Berner-Unternehmensgruppe fort. Ob diese Entwicklungen das Ende eines unternehmerischen Netzwerks oder den Beginn eines strukturierten Neuanfangs markieren, wird sich in den kommenden Wochen entscheiden.