Aktenzeichen: 253 IN 34/25 – Amtsgericht Dortmund
Die ALSINO GmbH & Co. KG, ein Unternehmen mit Sitz in der Ardeyer Straße 100, 58730 Fröndenberg, steht unter dem Eindruck wirtschaftlicher Schwierigkeiten. Am 28. März 2025 um 13:19 Uhr hat das Amtsgericht Dortmund im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens erste Sicherungsmaßnahmen nach §§ 21, 22 InsO angeordnet und damit den Einstieg in ein mögliches Regelinsolvenzverfahren markiert.
Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter der Nummer HRA 3503 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird sie durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die ALSINO Verwaltungs GmbH (HRB 6597), ebenfalls ansässig in Fröndenberg, vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Alfred Bucher und Herrn Norbert Bucher.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Königswall 21, 44137 Dortmund, bestellt. Ihm obliegt es nun, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines förmlichen Insolvenzverfahrens gegeben sind.
Mit dem gerichtlichen Beschluss wurde verfügt, dass sämtliche Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Dies umfasst unter anderem Zahlungen, Verträge, Übertragungen und jegliche wirtschaftlichen Aktivitäten, die das schuldnerische Vermögen betreffen.
Darüber hinaus wurde den Drittschuldnern – also Geschäftspartnern, Kunden oder anderen Zahlungspflichtigen gegenüber der Schuldnerin – untersagt, weiterhin direkt an die Gesellschaft zu zahlen. Alle Zahlungen müssen ab sofort ausschließlich an den Insolvenzverwalter geleistet werden. Dr. Schulte-Kaubrügger ist zugleich ermächtigt, Bankguthaben sowie offene Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 253 IN 34/25 geführt. Für Gläubiger, Lieferanten und Vertragspartner der ALSINO GmbH & Co. KG bedeutet dies: Alle geschäftlichen Aktivitäten mit der Schuldnerin müssen unter Berücksichtigung der vorläufigen Insolvenzverwaltung erfolgen. Das Ziel ist der Schutz des verbliebenen Unternehmensvermögens und die Schaffung einer geordneten Ausgangslage für eine mögliche Sanierung oder – sofern unumgänglich – Abwicklung.
Ob es der Gesellschaft gelingt, durch die vorläufige Insolvenzverwaltung einen Weg zurück zur wirtschaftlichen Stabilität zu finden, wird sich in den kommenden Wochen zeigen. Der eingeschlagene Weg bietet zumindest einen rechtlich abgesicherten Rahmen, um über die Zukunft von ALSINO neu zu entscheiden.