Aktenzeichen: 12 IN 106/25 – Amtsgericht Tübingen
Die ADLER Competence GmbH & Co. KG, ein Unternehmen mit Sitz in Höfen an der Enz, das auf spezialisierte Dienstleistungen im technischen und organisatorischen Bereich fokussiert ist, durchläuft derzeit eine wirtschaftlich kritische Phase. Am 28. März 2025 um 08:53 Uhr hat das Amtsgericht Tübingen eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, um das Vermögen der Gesellschaft zu schützen und das Verfahren geordnet vorzubereiten.
Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRA 736558 eingetragen und wird vertreten durch die Adler Verwaltung GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin, deren Geschäftsführer Hüseyin Kanat ebenfalls als zentrale Figur des Unternehmens agiert. Vertreten wird die Gesellschaft im Verfahren durch die renommierte Kanzlei GRUB BRUGGER & Kollegen in Stuttgart.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Stuttgarter Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli bestellt. Ihm obliegt es nun, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern, die Gläubigerinteressen zu wahren und zu prüfen, ob die finanziellen Mittel der Schuldnerin für die Durchführung eines regulären Insolvenzverfahrens ausreichen.
In der Folge sind Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen – einschließlich der Nutzung von Bankkonten und dem Einzug offener Außenstände – nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters möglich. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über sämtliche finanziellen Mittel liegt nun bei Bananyarli, der auch ermächtigt wurde, Sonderkonten zu eröffnen und Masseverbindlichkeiten zur Kontoführung zu begründen.
Darüber hinaus wurde Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin untersagt, sofern sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen dieser Art wurden einstweilen eingestellt, um weitere Schäden vom Vermögen abzuwenden.
Besonders gravierend ist der richterliche Beschluss für Geschäftspartner und Drittschuldner: Zahlungen an die ADLER Competence GmbH & Co. KG dürfen nur noch direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen. Die Konten führenden Banken wurden zur Auskunft verpflichtet, und der Verwalter erhält weitreichende Einsichts- und Zutrittsrechte zu den Geschäftsräumen und Unterlagen des Unternehmens.
Ziel dieser Maßnahmen ist es, das Unternehmen auf mögliche Fortführungsperspektiven hin zu prüfen. Rechtsanwalt Bananyarli wird daher auch als Sachverständiger tätig, um zu bewerten, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und ob das Unternehmen, gegebenenfalls unter Auflagen, restrukturiert werden kann.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 12 IN 106/25 geführt. Für die ADLER Competence GmbH & Co. KG bedeutet dieser Schritt zwar eine massive Einschränkung der Handlungsfähigkeit – aber auch die Möglichkeit, unter Aufsicht neu zu strukturieren und ein drohendes Scheitern vielleicht doch noch abzuwenden. Die kommenden Wochen werden über den weiteren Weg entscheiden – zwischen Sanierung oder Insolvenz.