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Vorläufige Insolvenzverwaltung bei der Collenburg Management & Holding GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 92 IN 26/25

Das Amtsgericht Neumünster hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Collenburg Management & Holding GmbH, mit Sitz in der Bollwerkstraße 5, 24790 Schacht-Audorf, am 27. März 2025 um 12:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Kiel unter der Nummer HRB 24483 KI registriert und wird durch den Geschäftsführer Lars Collenburg vertreten.

Inhalt des Beschlusses

Zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen im Schuldnervermögen ordnete das Gericht gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InsO eine vorläufige Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft an.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde bestellt:

Rechtsanwalt Yvo Dengs
Bogenstraße 60
20253 Hamburg
Telefon: 040 65864100
Telefax: 040 65864097

Die Verfügungsgewalt der Schuldnerin ist eingeschränkt: Rechtshandlungen über das Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies betrifft auch die Einziehung von Forderungen.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beträgt zwei Wochen und beginnt mit:

  • der Verkündung,

  • der Zustellung, oder

  • der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Die Beschwerde ist einzureichen bei:

Amtsgericht Neumünster
Boostedter Straße 26
24534 Neumünster

Sie kann schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle – auch bei jedem anderen Amtsgericht – erklärt werden. Für die Fristwahrung ist der rechtzeitige Eingang bei dem oben genannten Gericht entscheidend. Die Beschwerdeschrift muss die angefochtene Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird, und sie ist zu unterzeichnen.

Elektronische Rechtsbehelfe

Rechtsmittel können auch elektronisch eingereicht werden – allerdings nicht per einfacher E-Mail. Für die formwirksame Einreichung gelten folgende Bedingungen:

  • entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur,

  • oder auf einem sicheren Übermittlungsweg (z. B. über das EGVP).

Weitere Informationen zur elektronischen Einreichung finden Sie auf www.justiz.de sowie in der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV).

Amtsgericht Neumünster – Insolvenzgericht – 27. März 2025

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