Aktenzeichen: 36 IN 35/25 -4
Im laufenden Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BEVO DE Alpha 3c GmbH, mit Sitz in der Angermunder Straße 126, 40489 Düsseldorf, hat das Amtsgericht Hameln am 27. März 2025 um 14:26 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Nummer HRB 98119 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Bernd Klein, wohnhaft in Hameln, vertreten.
Inhalt des Beschlusses
Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wurde ein Eingriff in die Verfügungsbefugnis der Schuldnerin beschlossen. Ab sofort sind Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert
Robert-Enke-Straße 1
30169 Hannover
Telefon: 0511 6262870
Fax: 0511 62628710
E-Mail: hannover@eckert.law
Internet: www.eckert.law
Zudem werden die Schuldner der Antragstellerin gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 InsO angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde zulässig. Sie kann von der Antragstellerin selbst oder von jedem Gläubiger eingelegt werden – insbesondere dann, wenn Einwände gegen die internationale Zuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 der EU-Verordnung 2015/848 bestehen.
Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen einzulegen beim:
Amtsgericht Hameln
Zehnthof 1
31785 Hameln
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1256292281518-000183636
Die Frist beginnt mit der Zustellung, der Verkündung oder – sofern diese erfolgt – der öffentlichen Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Maßgeblich ist das zuerst eintretende Ereignis.
Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift bei einem Amtsgericht zu erklären. Sie muss von dem Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten unterzeichnet sein und die angefochtene Entscheidung sowie den Umfang der Anfechtung klar bezeichnen. Eine Begründung ist nicht zwingend, wird aber empfohlen.
Datenschutzhinweis
Hinweise zu Ihren Rechten gemäß Datenschutz-Grundverordnung finden Sie auf der Website des Amtsgerichts Hameln unter www.amtsgericht-hameln.niedersachsen.de oder können dort direkt angefordert werden.
Amtsgericht Hameln – 27. März 2025